II. Ertragsvorschau

Ein weiterer Baustein der Finanzplanung ist die Ertragsvorschau (auch Rentabilitätsvorschau genannt). Sie ist wie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut und dient demzufolge der Ermittlung des voraussichtlichen Gewinns.
Im Gegensatz zur Liquiditätsplanung wird hier nicht nach Ein- und Ausgaben, sondern nach Aufwendungen und Erträgen unterschieden: Während sich z. B. der Bar-Kauf einer Maschine unmittelbar auf den Kassenbestand auswirkt, stellt er bilanztechnisch einen Aktivtausch dar, der keinerlei Auswirkung auf die Ertragsvorschau hat. Dafür sind in diesem Teil der Planungsrechnung aber auch Posten enthalten, die keinerlei Zahlungswirksamkeit entfalten (also in der Liquiditätsplanung fehlen). Dazu gehören beispielsweise Abschreibungen und gebuchte Aufwendungen für zukünftige Verbindlichkeiten (Rückstellungen).
Anmerkung:
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sollte der Gewinn eines Einzelunternehmers mindestens so hoch sein wie ein für den Unternehmer angemessener Unternehmerlohn, denn von dem Gewinn ist die gesamte, private Haushalts- und Lebensführung zu finanzieren. Dazu gehören z. B. auch die Ausgaben für die soziale Absicherung des Unternehmers und ggf. seiner Familie.