Nachschulung Lebensmittelhygiene 2024

Arbeitgeber in der Ernährungswirtschaft sind verpflichtet, Mitarbeitenden regelmäßige Schulungen zur Lebensmittelhygiene und jährlich zum Arbeitsschutz zukommen zu lassen. Auch eine Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetz ist im Abstand von zwei Jahren notwendig. Diese Schulungen können durch den Arbeitgeber selbst erfolgen oder durch eine beauftragte Person. Diese Belehrung ist jeweils zu dokumentieren und von den Angestellten ebenso wie die Erstbelehrung bzw. das Gesundheitszeugnis am Arbeitsplatz aufzubewahren. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind in § 43 (4) Infektionsschutzgesetz und § 4 (2)  Lebensmittelhygieneverordnung notiert.
Zur Aktualisierung des Fachwissens des Arbeitgebers oder der delegierten Mitarbeiter bietet die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Nachschulungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich an.

Online-Anmeldung

Nutzen Sie für Ihre Anmeldung das Online-Formular bei Klick auf den Termin.
Für die  Nachschulung melden Sie sich bitte über die Links auf dieser Seite an. Die Kosten pro Teilnehmer betragen 30,00 Euro. Zusammen mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie im Anschluss an die Unterrichtung bargeldlos als Banküberweisung zahlen. Eine Zahlung der Rechnung in bar ist nicht möglich.