Hygiene muss man lernen

Gründerinnen und Gründer, die einen Imbiss oder ein Restaurant eröffnen möchten, benötigen vor der Eröffnung einige Dokumente zur Zulassung des Gewerbes. Eine Gaststättenerlaubnis wird von der Ordnungsbehörde erst dann erteilt, wenn Antragstellende eine gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung vorweisen können. Die Gewerbeämter wollen aber auch weitere Dokumente sehen.
Nach § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 08.08.2007 dürfen leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund ihrer Ausbildung oder nach einer Schulung "... über die ihrer Tätigkeit entsprechenden Fachkenntnisse..." verfügen. Diese Fachkenntnisse sind auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen. Für Unternehmer im Gastronomie-Gewerbe ist eine Pflicht zur Teilnahme an der Unterrichtung im § 4 Gaststättengesetz festgeschrieben.
Im Gaststättengesetz ist dabei notiert, dass dieses nur für das „stehende Gewerbe“ gilt, also für Betriebe mit einem festen Standort. Die Gaststättenunterrichtung wird von IHK-Hygieneexperte Ronald Paulowitz geleitet, er ist Inhaber des IHL Institut für Hygiene und Lebensmittelsicherheit. Gründerinnen und Gründer, die eine Ausbildung in einer Vielzahl von Berufen der Gastronomie und Lebensmittelbranche abgeschlossen haben, können sich durch die IHK zu Schwerin von der Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung freistellen lassen.
Menschen, die in irgendeiner Weise gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommen, benötigen einen Nachweis über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Dieses Dokument wird oft noch gern mit seinem früheren Namen „Gesundheitspass“ bezeichnet. Die Erstbelehrung dazu führen die zuständigen Gesundheitsämter durch. Eine Nachschulung ist nach zwei Jahren notwendig. Diese Veranstaltungen führt die IHK zu Schwerin zweimal jährlich durch.

„Für die künftigen Gastronomen bietet die Gaststättenunterrichtung eine hervorragende Informationsmöglichkeit, sich mit den grundlegenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen. In der Veranstaltung werden auch betriebswirtschaftliche und organisatorische Informationen zum Betrieb eines gastronomischen Betriebs vermittelt. Gemeinsam können wir Lösungen entwickeln, die die zuständigen Behörden akzeptieren und hoffentlich auch zu einem Erfolg des Unternehmens führen.“
Dipl.-Ing Ronald Paulowitz, IHL Institut für Hygiene und Lebensmittelsicherheit