Hygienebelehrung in Westmecklenburg auch online möglich

Für die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Lebensmittelbereich ist eine Hygienebelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt laut Infektionsschutzgesetz notwendig. Diese Belehrung kennt die Branche auch als “Gesundheitspass”.
Diese Belehrung darf nicht älter als 3 Monate sein bevor die Tätigkeit mit Lebensmitteln begonnen wird. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe, die Gastronomie und andere Bereiche, in denen leicht verderbliche Lebensmittel hergestellt, zubereitet oder in Verkehr gebracht werden, sind bisher nur als Präsenzveranstaltung durchgeführt worden. Die Gesundheitsämter in Schwerin sowie im Landkreis Ludwigslust-Parchim bieten diese Belehrung nun online an.
Die Belehrungen können auch in einer Vielzahl von Sprachen absolviert werden. Sofort im Anschluss an die Online-Hygienebelehrung und den Bezahlvorgang kann das Schulungszertifikat abgerufen werden.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg bietet eine Online-Anmeldung für seine Präsenztermine in Wismar an. Das Gesundheitsamt Schwerin und das der Landkreis Ludwigslust-Parchim bietet diese Belehrungstermine ausschließlich online an.