Zuschüsse für Berufsschüler
Finanzielle Unterstützung bei Blockunterricht: Nicht alle Ausbildungsberufe werden wohnortnah beschult. Für einige Berufe findet der Unterricht in Landesfachklassen oder überregionalen Fachklassen statt. Ist der tägliche Weg zur Berufsschule zu weit, kann eine auswärtige Unterbringung während des Blockunterrichts erforderlich sein.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Auszubildende in bestimmten Fällen mit Zuschüssen zu den Kosten für Unterkunft und Fahrten. Ziel der Förderung ist es, die finanzielle Belastung während des Berufsschulbesuchs zu verringern und die Attraktivität der dualen Berufsausbildung zu stärken.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Auszubildende in bestimmten Fällen mit Zuschüssen zu den Kosten für Unterkunft und Fahrten. Ziel der Förderung ist es, die finanzielle Belastung während des Berufsschulbesuchs zu verringern und die Attraktivität der dualen Berufsausbildung zu stärken.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Eine Förderung kommt grundsätzlich für Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Betracht,
- deren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt,
- die sich in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis in Mecklenburg-Vorpommern befinden,
- die eine Landesfachklasse oder überregionale Fachklasse in Mecklenburg-Vorpommern besuchen und
- für die eine auswärtige Unterkunft während des Blockunterrichts notwendig ist.
Voraussetzungen
Ein Zuschuss kann gewährt werden, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- der Berufsschulunterricht wird regelmäßig besucht,
- die tägliche Hin- und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht zumutbar (in der Regel bei einer Fahrzeit von mehr als drei Stunden),
- der Ausbildungsbetrieb beteiligt sich mindestens in Höhe des Landeszuschusses an den Kosten für Unterkunft und Fahrten,
- für dieselben Aufwendungen werden keine anderen öffentlichen Fördermittel in Anspruch genommen.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien.
Antragstellung
Der Förderantrag ist beim zuständigen Landesministerium einzureichen. Dort finden Sie auch die aktuelle Förderrichtlinie, Antragsformulare sowie Hinweise zum Verfahren.
Kontakt
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
19055 Schwerin
19055 Schwerin
Telefon: 0385 588-0
Weitere Informationen, die aktuelle Förderrichtlinie sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.
www.regierung-mv.de
www.regierung-mv.de
Weitere Informationen zur Ausbildungsunterstützung
- Sachbezugswerte 2025 (Nr. 3019674)
- Ausbildungsbeihilfe (Nr. 3882542)
- Vergütung in der Ausbildung (Nr. 4822022)
- Richtlinie Gewährung Zuschüsse (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 52 KB) (Nr. 4337016)
- Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV (Link: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Foerderungen/Unterst%C3%BCtzung-von-Berufsschuelern/)
