IHK-Rechtsgrundlagen
Die Industrie- und Handelskammern sind Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft und zugleich Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die IHK zu Schwerin regelt ihre Angelegenheiten durch ein eigenes Satzungsrecht, das durch die Vollversammlung beschlossen wird. Wir haben für Sie eine Übersicht unserer Rechtsgrundlagen und Informationen zu Beiträgen, Entgelten und Gebühren zusammengefasst.
Kontakt
Ass. iur. Thilo Krüger
Aufgabenbereich:
Fachberatung
Geschäftsbereich: Recht, Steuern und Personal
Luise-Henriette Stegen
Aufgabenbereich:
Fachberaterin | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Geschäftsbereich: Recht, Steuern und Personal
Doreen Zellmann
Aufgabenbereich:
Sachbearbeitung
Geschäftsbereich: Recht, Steuern und Personal
