Gleichwertigkeitsfeststellung von DDR-Berufsabschlüssen
Berufsabschlüsse, die in der ehemaligen DDR erworben wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen einem heute anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt werden. Die IHK zu Schwerin prüft auf Antrag die Gleichwertigkeit von Facharbeiterabschlüssen, sofern diese dem Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammern zugeordnet sind.
Ein entsprechender Bescheid wird beispielsweise häufig von der Deutschen Rentenversicherung, Behörden oder anderen Institutionen als Nachweis der beruflichen Qualifikation verlangt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Die IHK zu Schwerin ist zuständig, wenn
- Ihr Wohnsitz in Westmecklenburg liegt oder
- sich Ihr Arbeitsplatz im Kammerbezirk der IHK zu Schwerin befindet.
Liegt Ihr Wohn- oder Arbeitsort außerhalb des Kammerbezirks, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir in der Regel:
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung,
- eine beglaubigte Kopie Ihres Facharbeiter- oder Berufsabschlusszeugnisses,
- eine beglaubigte Kopie eines gültigen Ausweisdokuments,
- optional einen tabellarischen Lebenslauf.
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
Die Bearbeitung des Antrags ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der IHK zu Schwerin.
Antrag einreichen
Bitte senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag auf Gleichstellung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB) mit den erforderlichen Unterlagen an:
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrags verarbeitet. Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung der IHK zu Schwerin.
