Meldepflicht bei der Ausländerbehörde!

Immer mehr Unternehmen geben Asylbewerbern die Möglichkeit einer Ausbildung. Bitte beachten Sie dringend die Meldepflicht bei der Ausländerbehörde!

Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin informiert

Bitte teilen Sie der zuständigen Ausländerbehörde innerhalb 1 Woche schriftlich mit, wenn ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig aufgelöst wird.
Im Falle einer Zuwiderhandlung drohen erhebliche Bußgelder!
Weitere Details sind unter "Weitere Informationen" abrufbar.