Warum bin ich überhaupt Mitglied?

10 Antworten zur IHK-Mitgliedschaft

1. Warum bin ich Pflichtmitglied bei der IHK?

Die gesetzliche Mitgliedschaft garantiert die Neutralität und Unabhängigkeit der IHK. Sie stellt sicher, dass die IHK die Interessen aller Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe einer Region gleichberechtigt vertritt.

2. Kann ich austreten?

Die IHK erledigt vorrangig Aufgaben von A wie Ausbildung bis Z wie Zolldokumente. Sie werden von der gesamten Wirtschaft finanziert. Daher sieht das IHK-Gesetz keine Austrittsmöglichkeit vor.

3. Wer zahlt Beitrag bei der IHK?

Von den rund 140.000 Mitgliedsunternehmen zahlt etwa die Hälfte Beitrag. Die andere Hälfte erzielt weniger als 5.200 Euro Gewerbeertrag oder ist als Existenzgründer vom Beitrag befreit.

4. Wie wird der Beitrag berechnet?

Der IHK-Beitrag besteht aus Grundbeitrag und Umlage. Der Grundbeitrag ist nach dem Gewerbeertrag gestaffelt und beginnt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften bei 40 Euro und für Kapitalgesellschaften bei 140 Euro im Jahr. Die Umlage errechnet sich aus dem Gewerbeertrag. Das heißt konkret: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr.

5. Was macht die IHK mit Ihrem Beitrag?

Mit Ihrem Beitrag finanziert die IHK öffentlich-rechtliche Aufgaben, die sonst vom Staat übernommen werden müssten. Zum Beispiel organisiert und beaufsichtigt die IHK die betriebliche Ausbildung. Sie stellt sicher, dass die gleichen Standards von Oberstdorf bis Flensburg gelten.

6. Was haben Sie konkret von der IHK?

Wir setzen uns für die Standortinteressen aller Unternehmer vor Ort ein, z. B. für die Fachkräftesicherung, die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und die Stärkung von Familienunternehmen. Zudem fördert die IHK die Wirtschaft. Sie bietet Ihnen eine Fülle von Dienstleistungen. Eine Auswahl stellen wir Ihnen hier vor.

7. Wie funktioniert die IHK?

Die IHK Vollversammlung – das "Parlament der schwäbischen Wirtschaft" – entscheidet über Inhalte und Finanzierung der IHK-Arbeit. Aufgrund der Größe des IHK-Bezirks gibt es neben der Vollversammlung elf regionale Unternehmensparlamente, sog. Regionalversammlungen, deren Zusammensetzung alle fünf Jahre in freier und geheimer Wahl von den Mitgliedsunternehmen bestimmt wird. Die Regionalversammlungen wählen aus ihrer Mitte die Vollversammlungsmitglieder. Diese wählen wiederum den Präsidenten und das Präsidium.

8. Wie kann ich mitmachen?

2028 haben Sie wieder die Möglichkeit Ihre Vertreter zu bestimmen oder sich sogar selbst für die Wahl zur Vollversammlung aufstellen zu lassen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und bestimmen Sie mit!

9. Wer ist die IHK?

Die IHK – das sind Sie – als einer von rund 140.000 Unternehmern in Schwaben. Sie werden vertreten vom gewählten Ehrenamt. Weitere Informationen zur IHK Schwaben und der ehrenamtlichen Arbeit finden Sie hier.

10. Wo ist die IHK?

Die IHK ist überall dort, wo ihre Mitglieder sind. Neben dem zentralen Standort für den Wirtschaftsraum Augsburg finden Sie unsere Regionalgeschäftsstellen in jedem Landkreis. Eine Übersicht finden Sie hier.

Video: IHK einfach erklärt

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