FAQs
- Wie berechnet sich mein Beitrag?
- Kann meine Vorauszahlung geändert bzw. freigestellt werden?
- Gewerbegegenstand und Gewerbe
- Wieso werde ich rückwirkend veranlagt?
- Mein Gewinn liegt unter 15.340 Euro
- Ich bin auch Mitglied bei der Handwerkskammer
- Haupt- und Nebengewerbe/ Angestellte und Auszubildende
- Wurden meine bisher bezahlten Beiträge berücksichtigt?
- Wie teile ich Ihnen allgemeine Änderungen mit?
- Wohin muss ich meinen Beitrag überweisen?
Wie berechnet sich mein Beitrag?
Der Beitrag setzt sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen. Nähere Informationen zur Höhe entnehmen Sie der jeweils gültigen Wirtschaftssatzung.
Kann meine Vorauszahlung geändert bzw. freigestellt werden?
Die Vorauszahlungen können nach Ihren Wünschen angepasst werden. Als nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen können Sie sogar vorläufig freigestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu das Online-Formular.
Gewerbegegenstand und Gewerbe
Die Gewerbebezeichnung ist nicht maßgebend für die Höhe des Beitrags. Sie werden für den vom Finanzamt übermittelten Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb für sämtliche Gewerbezweige veranlagt.
Wenn sich Ihre bisher angemeldete Tätigkeit geändert hat oder nicht mehr besteht, können diese nur durch Um- und Abmeldungen beim Gewerbeamt geändert werden. Die Gewerbemeldungen werden uns elektronisch übermittelt.
Wenn sich Ihre bisher angemeldete Tätigkeit geändert hat oder nicht mehr besteht, können diese nur durch Um- und Abmeldungen beim Gewerbeamt geändert werden. Die Gewerbemeldungen werden uns elektronisch übermittelt.
Wieso werde ich rückwirkend veranlagt?
Ihre gewerblichen Einkünfte werden uns nach der Festsetzung durch das Finanzamt elektronisch übermittelt; auch wenn es sich um eine Schätzung handelt. Deshalb kann unsere Abrechnung nur rückwirkend erfolgen.
Mein Gewinn liegt unter 15.340 Euro
Liegt Ihr Gewinn aus Gewerbebetrieb zwischen 5.201 Euro und 15.340 Euro wird uns anstelle des tatsächlich erzielten Gewinns die fiktive Zahl 15.340 Euro durch das Finanzamt übermittelt. In beiden Fällen werden Sie mit dem Mindestgrundbeitrag veranlagt.
Ich bin auch Mitglied bei der Handwerkskammer
Bitte schicken Sie uns Ihre Eintragungsmitteilung sowie den aktuellen Beitragsbescheid mit Ihrer Betriebsnummer der Handwerkskammer zu. Bitte verwenden Sie hierzu das Online-Formular.
Haupt- und Nebengewerbe/ Angestellte und Auszubildende
Die Beiträge berechnen sich grundsätzlich nach Ihrem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb. Ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt oder ob Angestellte bzw. Auszubildenden beschäftigt werden, ist für die Beitragserhebung nicht relevant.
Wurden meine bisher bezahlten Beiträge berücksichtigt?
Ihre bisher bezahlten Beiträge sehen Sie in der Beitragsberechnung in der Spalte “bereits bezahlt”.
Wie teile ich Ihnen allgemeine Änderungen mit?
Für weitere Änderungen nutzen Sie die nachfolgend genannten Kontaktdaten und kommen Sie bitte direkt auf uns zu.
Kontaktdaten:
Mail: beitrag@schwaben.ihk.de
Fax: 0821 3162-247
Tel.: 0821 3162-102 für im Handelsregister eingetragene Unternehmen
Tel.: 0821 3162-103 für nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen
Wohin muss ich meinen Beitrag überweisen?
Bankverbindung:
VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG: IBAN: DE63 7209 0000 0004 0127 98 BIC: GENODEF1AUB
Kreissparkasse Augsburg: IBAN: DE38 7205 0101 0030 1313 87 BIC: BYLADEM1AUG
Postbank Augsburg: IBAN: DE32 7001 0080 0931 3068 01 BIC: PBNKDEFFXXX
Begünstigter: IHK Schwaben
Verwendungszweck: Identnummer oder Bescheidnummer
VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG: IBAN: DE63 7209 0000 0004 0127 98 BIC: GENODEF1AUB
Kreissparkasse Augsburg: IBAN: DE38 7205 0101 0030 1313 87 BIC: BYLADEM1AUG
Postbank Augsburg: IBAN: DE32 7001 0080 0931 3068 01 BIC: PBNKDEFFXXX
Begünstigter: IHK Schwaben
Verwendungszweck: Identnummer oder Bescheidnummer