Die Rosenbaums

Memmingen und seine wehrhafte jüdische Gemeinde - Gleichstellung und Selbstbehauptung

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Bereits die Verfassung des Kaiserreichs hatte den Juden dieselben Rechte wie den christlichen Mitbürgern garantiert. Zum einen bot sie die rechtliche Gleichstellung und damit auch wirtschaftliche und kulturelle Entfaltungsmöglichkeiten, zum anderen bedrohten rechtsradikale Kräfte den gesellschaftlichen Frieden: Antisemitismus war in der Weimarer Verfassung nicht strafbar. Ein sichtbares äußeres Zeichen für das neue religiöse und gesellschaftliche Selbstbewusstsein von Juden in Memmingen war der Bau der repräsentativen Synagoge am Schweizerberg im Jahre 1909. Knapp zwanzig Jahre später dehnte die Israelitische Kultusgemeinde Memmingen ihre Zuständigkeit auf die Finanzbezirke Memmingen, Mindelheim, Ottobeuren und Türkheim aus.
Statuten der israelitischen Kultusgemeinde Memmingen
Die durch die Weimarer Verfassung abgesicherte vollständige Gleichberechtigung stärkte das Selbstbewusstsein der Memminger Gemeinde und ihrer Wirtschaftsbürger und ermutigte sie, antisemitischen Angriffen mutig entgegenzutreten. Dafür einige Beispiele: In einem Fall erreichte die jüdische Gemeinde, dass der antisemitische Vorsitzende der bayerischen Reformpartei nicht im Saal des „Gasthauses zum Goldenen Hasen“ sprechen konnte: Der Wirt verweigerte ihm den Saal, so dass der Vortragende ins „Goldene Roß“ ausweichen musste. Auch Wilhelm Rosenbaum wehrte sich 1907 gegen Angriffe und zeigte einen Polizisten an, der bei einem Streik vor der Rosenbaumfirma angeblich „Saujud“ gesagt hatte. Schließlich protestierte die israelitische Kultusgemeinde öffentlich in der Zeitung gegen den Verein „Harmonie“, der einen jüdischen Beamten ausschloss. Auch jüdische Frauen traten aus Protest aus dem überkonfessionellen Frauenverein aus.
Ein markantes und zugleich mutiges Beispiel für die Selbstbehauptung der Memminger Wirtschaftsbürger stellt der Wirtschaftsboykott vom 13. Dezember 1927 dar: Elf jüdische Firmen schrieben an die „Memminger Zeitung“ und das „Heimatblatt“: „Die Unterzeichneten verpflichten sich hiermit, in den hiesigen beiden Zeitungen nicht mehr zu inserieren (auch nicht in den Ablegern der genannten Zeitungen), wenn sie den Forderungen, die wir hiermit stellen, nicht entgegenkommen. Als Forderungen werden aufgestellt: 1. Bei den Inseraten der NSDAP müssen sowohl Hakenkreuz und der Zusatz ‚Juden ist der Eintritt verboten‘ verschwinden. 2. Eine Besprechung der sog. ‚Sprechabende‘ hat in den Blättern zu unterbleiben.“
Die Zeitungen hielten sich daran – die Marktmacht der Jüdischen Firmen war stärker als der Antisemitismus. 1933 holten die nun regierenden Nationalsozialisten dieses Schreiben wieder heraus und bezeichneten es als „Erpresserbrief“.
Blicken wir nochmals zurück auf den Pogrom gegen Wilhelm Rosenbaum von 1921: Der Unternehmer ließ sich trotz der schweren Demütigung durch die Bewohner der Stadt nicht einschüchtern. Er blieb in der Stadt, dem Ort des Schreckens: Weggehen wäre ihm wie ein „Schuldeingeständnis“ erschienen. Er zog sich mit seiner Familie aus der Öffentlichkeit zurück in den Kreis seiner Freunde.
Die Tochter Wilhelm Rosenbaums berichteten später von Anfeindungen in der Schule, aber Gertrud zum Beispiel war eine hervorragende Tennisspielerin und Skifahrerin. Das half ihr, sich in die Klasse zu integrieren. Nachdem sie ihre Schulzeit an der Realschule abgeschlossen hatte, half sie ihrem Vater bei der Leitung des Betriebs.

Erklärung der Israelitischen Kultusgemeinde nach dem Pogrom, 1921

Ein bemerkenswertes Dokument für die Selbstbehauptung ist das Schreiben der israelitischen Kultusgemeinde an die Stadt Memmingen nach den antisemitischen Ausschreitungen gegen Wilhelm Rosenbaum, an denen sich ein Viertel der Stadtbevölkerung beteiligt hatte. Mit diesem Schreiben positionierte sich die Gemeinde in der Stadtgesellschaft.
Zur Mitarbeit:
Eine Absicht des Schreibens besteht darin, nicht die Gegensätze herauszufordern, sondern Solidarität, Zusammengehörigkeit zu betonen. Welche Argumente zeigen das? Auf welche Rechte wird verwiesen, was als nicht tolerierbar benannt?
Die jüdische Gemeinde betonte die Versäumnisse der Stadt und mahnte Änderungen an: Was sollte sich ändern? Wie reagierte der Stadtrat?
Erklärung der Israelitischen Kultusgemeinde Memmingen
Zur Wirkung des Schreibens:
„Der Stadtrat hat die antisemitische Hetze schärfstens verurteilt und dem Bürgermeister wurde das Recht zugesprochen, bei künftigen Krawallen Reichswehr zu Hilfe zu rufen, da die Polizei zu schwach sei, um die systematisch betriebene Judenhetzte zu verhindern.“ Zeitungsauschnitt, Augsburg, 13. August 1921