Vernetzte Mobilität

Austausch von Verkehrsdaten wird erleichtert

Aktuell wird das Mobilitätsdatengesetz im Bundestag vorbereitet. Mit dem Mobilitätsdatengesetz soll geregelt werden, wie in Zukunft die verschiedenen Mobilitäts-, Verkehrsfluss-, Infrastruktur- und Standortdaten bereitgestellt und genutzt werden können. Ziel ist es Mobilitätsdaten - Fahrpläne, Verkehrsflussdaten, Lade- und Parkinformationen einheitlich, hochwertig und maschinenlesbar verfügbar zu machen. Somit können Mobilitätsdienste entwickelt werden und es ergeben sich Chancen, für eine bessere nahtlose und multimodale Mobilität, und für neue Geschäftsmodelle und wissenschaftliche Fragestellungen in der Verkehrsforschung. Grund genug, sich einmal genauer mit den Hintergründen und Auswirkungen sowie Chancen für Unternehmen auseinanderzusetzen.

Was ist das Mobilitätsdatengesetz und welche Ziele verfolgt es?

Das Mobilitätsdatengesetz ist ein deutsches Gesetzgebungsvorhaben, das einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten schaffen soll. Im Kern geht es darum, die verschiedenen Mobilitätsdaten über einen zentralen Nationalen Zugangspunkt (National Access Point, NAP) verfügbar zu machen sowie deren Nutzung zu erleichtern.
Ziel ist es, transparentere, interoperable und besser nutzbare Daten für digitale Mobilitätsdienste zu schaffen, die eine nahtlose, multimodale Mobilität fördern. Der Gesetzentwurf wurde im Bundeskabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht, wo er im parlamentarischen Verfahren beraten wird.
Am 26. Januar 2026 fand eine öffentliche Anhörung im Verkehrsausschuss zum dafür relevanten “Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz” (IVSG) statt. Während das IVSG eher die Infrastruktur und technische Standards regelt, schafft das Mobilitätsdatengesetz die Basis für den Austausch und die Verfügbarkeit der benötigten Daten.

Für wen wird das Gesetz voraussichtlich relevant sein?

Für die breite Öffentlichkeit

  • Nutzer von Mobilitätsservices profitieren von besseren und aktuelleren Informationen (z. B. multimodale Reiseplanung, Echtzeit-Auskunft über Verkehr, Verfügbarkeit von Sharing-Fahrzeugen oder Ladepunkten).
  • Die Datenbereitstellung soll dazu beitragen, dass Mobilität vernetzter, einfacher planbar und umweltfreundlicher wird.
  • Privatpersonen erhalten nicht per se neue Rechte auf Fahrzeug-Telematikdaten; der Fokus liegt auf öffentlichen Verkehrsdaten und Infrastrukturinformationen.

Für Logistik- und Transportunternehmen

Logistik- und Transportunternehmen werden vor allem als Datennutzer und teilweise als Dateninhaber betroffen sein.
  • Wenn ein Unternehmen Daten produziert, die laut EU-Regelungen über den NAP bereitgestellt werden müssen (z. B. Verkehrsfluss, Parkplatzverfügbarkeiten für Lkw, Baustellenmeldungen), entsteht eine Datenbereitstellungspflicht.
  • Einheitliche und qualitativ hochwertige Daten erleichtern Dispositions-, Routing- und ETA-Systeme und können so Effizienz in Lieferketten steigern.
Beispiel: Eine Spedition kann über den NAP standardisierte, aktuelle Baustellen- und Verkehrsflussdaten abrufen, statt heterogene Verkehrsinformationen aus vielen Quellen zusammenzustellen.

Für ÖPNV und Sharing-Anbieter

  • Betreiber von ÖPNV-Netzen stellen zukünftig Fahrplandaten, Verspätungen, Kapazitäten und ggf. Echtzeitdaten über den NAP bereit – soweit diese Daten bereits digital vorliegen.
  • Sharing-Dienste (z. B. Carsharing, E-Scooter) können aktuelle Fahrzeugstandorte und Verfügbarkeitsdaten in standardisierter Form über den NAP anbieten, was die Integration dieser Services in multimodale ÖPNV-Apps und Plattformen erleichtert.

Welche technischen oder organisatorischen Anpassungen sind erforderlich?

Das Gesetz selbst schreibt keine spezifischen Hardware-Nachrüstungen an Fahrzeugen vor, sondern konzentriert sich auf IT-, Daten- und Prozessfähigkeit bei Dateninhabern:
  • Aufbau oder Anpassung von Schnittstellen zur Übermittlung der Daten an den Nationalen Zugangspunkt (NAP),
  • Implementierung von qualitätsgesicherten Datenformaten und Standards (z. B. EU-weit akzeptierte Formate),
  • Einrichtung von Prozessen zur Datenaktualisierung, Fehlerkorrektur und Qualitätssicherung,
  • Aufbau interner Compliance-Prozesse zur Erfüllung von Bereitstellungspflichten.
Diese Maßnahmen können Investitionen in Software-Systeme, Datenplattformen oder Personal voraussetzen, sind aber stark abhängig von Art und Umfang der Daten, die ein Unternehmen erzeugt oder nutzt. Externe Standards wie NeTEx für Fahrplandaten sind oft Teil der technischen Umsetzung.

Was kann die Mobilithek als nationaler Zugangspunkt (NAP) in Deutschland

Die Mobilithek ist eine vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, jetzt BMV) initiierte zentrale deutsche Plattform für Mobilitäts- und Verkehrsdaten, die den Austausch, die Bereitstellung und die Nutzung solcher Daten für Behörden, Verkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreiber, Software-Anbieter, Wissenschaft und Wirtschaft vereinfacht.
Die Mobilithek fungiert in Deutschland als Nationaler Zugangspunkt für Mobilitätsdaten (NAP) und setzt damit europäische Vorgaben aus der Intelligent Transportation Systems-Richtlinie (IVS-Richtlinie) sowie nationale Regelungen um. Sie bietet eine zentrale, einheitliche und benutzerfreundliche Plattform, auf der die relevanten Mobilitätsdaten – etwa Fahrplandaten des ÖPNV, Echtzeit-Verkehrsinformationen, Verkehrsfluss-Daten, Baustellen-Informationen, Standorte von Leihfahrrädern oder Ladeinfrastruktur – bereitgestellt und von Dritten genutzt werden können.
Kernziele sind dabei insbesondere:
  • Bereitstellung und Austausch von Daten für Behörden, Verkehrsverbünde, Wissenschaft und Unternehmen,
  • Erleichterung der Entwicklung von digitalen Mobilitätsdiensten, Apps und Analyse-Tools,
  • Standardisierung von Datenformaten und Schnittstellen zur EU-weit harmonisierten Nutzung.
Viele der in der Mobilithek verfügbaren Datensätze sind Open Data und können kostenlos und uneingeschränkt weiterverwendet werden. Es gibt aber auch Daten mit Zugangsbeschränkungen, für die eine Registrierung erforderlich ist.

Wie wird die Mobilithek genutzt?

Verkehrsunternehmen, Kommunen oder Mobilitätsdienstleister, die Daten zur Verfügung stellen möchten, können sich registrieren und ihre Datensätze über die Plattform bereitstellen – statisch (z. B. Fahrpläne) oder dynamisch (z. B. aktuelle Verkehrsverläufe in Echtzeit). Andere Akteure können diese Daten entweder direkt (bei offenen Daten) oder nach Freischaltung herunterladen oder per API abrufen.
Für Start-ups und Unternehmen bietet die Mobilithek zudem einen einfachen Einstieg in den Datenaustausch und die Möglichkeit, innovative datenbasierte Geschäftsmodelle zu entwickeln und zu erproben.

Praxisbeispiele für Daten in der Mobilithek

  • Echtzeit-Parkdaten für Verkehrsmanagement und Routing,
  • Offen zugängliche Haltestellen-Barrierefreiheitsdaten aus Forschungsprojekten,
  • Lkw-Verkehrs- und Infrastruktur-Daten zur Routenoptimierung

Was macht der Freistaat Bayern

Der Freistaat Bayern sammelt seit 1996 Verkehrsdaten und stellt sie für Informationsdienste bereit. Im Fokus liegen dabei die drei Bereiche Verkehrsinformationen (Staus, Baustellenmeldungen, Echtzeit-Informationen Lkw-Stellplätzen), virtuelle Verkehrsbeeinflussung sowie Schaltdaten von Lichtsignalen. Die Verkehrsinformationszentrale der Bayerischen Straßenbauverwaltung (VIZ-BY) sammelt und bereitet die Daten auf, und stellt die Daten auch für die Mobilithek zur Verfügung.
Durch die Bereitstellung der Verkehrsinformationen und das Verkehrsmanagement wird nicht nur eine Optimierung des Verkehrsflusses erreicht, was weniger Stress, Emissionen und Ressourcenverbrauch bedeutet. Auch für vernetztes bzw. automatisiertes Fahren wird durch die Digitalisierung der Straßeninfrastruktur eine weitere technische Grundlage geschaffen. Alle Details zu den Aktivitäten des Verkehrsmanagements in Bayern befinden sich u.a. in einem Praxisbeispiel der Mobilithek.
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