Ladeinfrastruktur für E-LKW

Förderaufruf für E-LKW-Ladeinfrastruktur

E-LKW, die im regionalen Straßengüterverkehr unterwegs sind, werden häufig in firmeneigenen Depots an Betriebs- und Logistikstandorten geladen. Der Aufbau dieser firmeneigenen Depotladepunkte ist allerdings mit hohen Investitionskosten verbunden. Das Wirtschaftsministerium will mit dem aktuellen Förderaufruf hierbei unterstützen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit ausgewählten wichtigen Informationen. Bitte berücksichtigen Sie auch die offiziellen Ausschreibungsunterlagen.

Was ist das Ziel der Förderung?

Mit dem aktuellen Förderaufruf soll der Markthochlauf batterieelektrischer Nutzfahrzeuge beschleunigt werden und ein Beitrag zum Erreichen klima- und verkehrspolitischer Ziele geleistet werden. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärte:
„Der Güterverkehr nimmt zu, einige Anwendungen setzen gezielt auf Elektro. Deshalb brauchen wir auch mehr Ladeinfrastruktur für E-Lkw. Mit 2,5 Millionen Euro unterstützen wir bayerische Unternehmen bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten. Bayern setzt auf Innovation und Technologieoffenheit.“

Gibt es eine Online-Informationsveranstaltung zum Förderaufruf?

Ja, Bayern Innovativ bietet eine Online-Informationsveranstaltung mit anschließender Möglichkeit für Fragen in Sprechstunden zum Förderaufruf an. Die Online-Veranstaltung findet am 22. September 2026 ab 10:00 Uhr statt. Weitere Informationen zum Förderaufruf und zur Online-Veranstaltung finden Sie auf der Webseite von Bayern Innovativ: Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026-2029: Bayern Innovativ

Wo finde ich die Förderrichtlinie und den Förderaufruf?

Die Förderrichtlinie ist das gesamte Förderprogramm, das seit dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 gilt. Darin sind alle Details der Förderung verfasst, die unabhängig von den einzelnen zeitlich begrenzten und speziellen Förderaufrufen gelten.
Der aktuelle Förderaufruf zur Antragseinreichung regelt die besonderen Anforderungen zum einzelnen aktuellen Förderaufruf ab dem 14. September 10:00 Uhr bis zum 16. Oktober 2026 16:00 Uhr. Der Förderaufruf verweist bei einzelnen Punkten, so zum Beispiel bei Art und Höhe der Zuwendung, auf die Förderrichtlinie.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neuaufbau von nicht öffentlich zugänglicher Depotladeinfrastruktur. Konkret richtet sich die Förderung an:
  • die Beschaffung und Errichtung stationärer, nicht öffentlich zugänglicher konduktiver DC-Schnell-Ladepunkte
  • mit CCS-Steckern oder leistungsstarken Steckerstandards mit EU-Norm
  • in Bayern
  • die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen dienen sollen
  • inklusive des dazu erforderlichen Netzanschlusses (gegebenenfalls in Verbindung mit Pufferspeichern)
Modernisierungen und Ersatzbeschaffungen für bereits bestehende Ladeinfrastruktur sind nicht förderfähig.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragssystem des Projektträgers Bayern Innovativ, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Freistaats. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Regel nicht im Windhundverfahren, sondern nach einem definierten Auswahlprozess.
Trotz Flexibilität der Richtlinie verlangen die Förderaufrufe laut Bayern Innovativ in der Regel noch die folgenden Fördervorgaben und -bedingungen:
  • Ladestandort in Bayern
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags.
  • Keine Förderung von Ausgaben außerhalb der jeweiligen Projektlaufzeit
  • Keine Förderung von Eigenleistungen
  • Kumulierungsverbot
  • Aufbau und Installation der geförderten Ladepunkte durch Fachpersonal
  • Förderhinweis am Ladepunkt
  • Regelmäßige Berichterstattung

Was hat es mit dem Nutzerkreis der Ladeinfrastruktur auf sich?

Im Förderaufruf werden konkrete Bedingungen zur Mindestbetriebsdauer und zum Nutzerkreis formuliert.
„An den geförderten nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten dürfen während der Mindestbetriebsdauer von drei Jahren ausschließlich eigene (gekaufte oder geleaste) Fahrzeuge des Antragstellers und Fahrzeuge fester Transportpartner, beauftragter Unternehmen oder Lieferanten geladen werden. Hierbei ist explizit zu beachten, dass der Nutzerkreis eindeutig festgelegt und für den Antragsteller nachvollziehbar sein muss. Entsprechend müssen sämtliche Nutzer der Ladeinfrastruktur namentlich bestimmbar sein. Ein offener oder beliebiger Nutzerkreis ist demzufolge nicht zulässig.“
Quelle: Förderaufruf, S. 2

Welche Art der Förderung gibt es?

Die Förderung unterscheidet zwischen Ladepunkten und Netzanschlüssen. Außerdem gibt es eine Förderung für ein innovatives Zusatzkriterium.

Ladepunkte

Die Fördersätze und maximalen Förderobergrenzen für Ladepunkte, also für Beschaffung, Zuleitung, Aufbau, Installation, usw. richten sich nach der Ladeleistung der Ladepunkte:
  • kleiner 250 kW - 40 % Fördersatz - max. 10.000 Euro Förderobergrenze pro Ladepunkt
  • größer oder gleich 250 kW und kleiner 600 kW - 40 % Fördersatz - max. 20.000 Euro Förderobergrenze pro Ladepunkt
  • größer 600 kW - 40 % Fördersatz - max. 60.000 Euro Förderobergrenze pro Ladepunkt

Netzanschlüsse

Die Fördersätze und maximalen Förderobergrenzen für die Schaffung oder Ertüchtigung eines für den Betrieb der Ladepunkte benötigten Netzanschlusses sind folgendermaßen gestaffelt:
  • Niederspannungsnetz - 40 % Fördersatz - max. 10.000 Euro Förderobergrenze je Netzanschluss
  • Niederspannungsnetz mit zusätzlichem Pufferspeicher - 40 % Fördersatz - max. 75.000 Euro Förderobergrenze je Netzanschluss
  • Mittel- oder Hochspannungsnetz - 40 % Fördersatz - max. 75.000 Euro Förderobergrenze je Netzanschluss
Für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es eine Erhöhung der Fördersätze um 10 %.

Innovatives Zusatzkriterium

Der Förderaufruf berücksichtigt darüber hinaus innovative Anstrengungen, um die Ladepunkte sowie den Ladevorgang zu optimieren. Als Beispiele dafür werden intelligente oder Prognose-gesteuerte Ladekonzepte genannt, die zur Reduzierung von Netzspitzen beitragen. Als weitere Ziele könnten sich innovative Optimierungen auch Batterieschonung, Lieferzeitenoptimierung oder Fahrzeugwartung adressieren.
“Das gewählte Konzept muss in jedem Fall die Optimierung des Ladeprozesses, Steigerung der Energieeffizienz oder Vermeidung von Umweltbelastungen in Verbindung mit der Reduzierung von Kosten verfolgen.”
Quelle: Förderaufruf, S. 4
Die Förderung des innovativen Zusatzkriteriums umfasst dann noch einmal weitere 10 % der gesamten förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 20.000 Euro.

Wer wird gefördert?

Laut Förderaufruf dürfen alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern Förderanträge stellen, die im Bereich Gütertransporte tätig sind. Dies umfasst neben klassischen Logistikunternehmen auch sämtliche Unternehmen mit eigenem Fuhrpark, die Güter jeglicher Art auf öffentlichen Straßen transportieren.

Wichtige Links