Fristverlängerung bis Ende Juni
Wasserstoff-Förderaufruf verlängert
Der Umstieg auf alternative Antriebstechnologien wie Wasserstoff-Brennstoffzellen-betriebene oder Wasserstoff-Verbrenner-Fahrzeuge ist momentan noch mit Unsicherheiten zur Tankinfrastruktur und höheren Anschaffungs- und Betriebskosten verbunden. Genau hier setzen Förderprogramme an. So soll das altbekannte Henne-Ei-Problem - ohne Tankstellen werden keine Wasserstoff-Fahrzeuge angeschafft und ohne ausreichend Nachfrage werden keine Tankstellen errichtet - gelöst werden. Und es sollen die Mehrkosten für die Anschaffung innovativer Antriebsarten für Einsteiger etwas reduziert werden. Häufig wird die Errichtung von Tankstellen unterstützt, ebenso wie die Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien. In der aktuellen Förderung unterstützt das Bundesministerium für Verkehr beides in Kombination - die Errichtung von Wasserstofftankstellen zusammen mit der Anschaffung von Wasserstoff-Nutzfahrzeugen.
Bund fördert Wasserstoff-Tankstellen und LKW
Der Bund fördert seit dem 26. Januar 2026 die Errichtung von Wasserstoff-Tankstellen in Kombination mit der Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen. Dafür stellt das Bundesministerium für Verkehr 220 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung.
“Dieser Ansatz stellt sicher, dass neue Tankstellen von Beginn an über eine ausreichende Grundauslastung verfügen und Speditions- sowie Logistikunternehmen gleichzeitig eine verlässliche Betankungsmöglichkeit vorfinden. Wasserstofftankstellen müssen die Anforderungen der europäischen Ausbauziele (AFIR-Verordnung) erfüllen und können mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit wasserstoffbasiertem Antrieb können mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug bezuschusst werden. Damit soll gleichzeitig die Nachfrage im gesamten Wasserstofftankstellennetz erhöht werden, wovon auch ältere Tankstellen profitieren.” (Bundesministerium für Verkehr, 29.1.2026)
Antragsfrist wurde verlängert
Die Antragsfrist für diesen Förderaufruf wurde nun um einen Monat verlängert, so dass bis zum 30. Juni 2026 Förderanträge eingereicht werden können. Grund dafür sei unter anderem das große Interesse am Förderprogramm, das verbunden ist mit vielen Informationsveranstaltungen und Fachevents und einem hohen Informationsbedarf zu Verfügbarkeiten von Fahrzeugen und zur Wasserstoffversorgung, so begründet es die NOW GmbH auf ihrer Webseite. Außerdem wird damit den derzeit anspruchsvollen Anforderungen an Investitionsentscheidungen der Konsortien im aktuellen Marktumfeld begegnet und deswegen für die Anträge mehr Zeit eingeräumt.
Neue Wasserstofftankstelle am Flughafen Memmingen
Am 16. April 2026 wurde die Wasserstofftankstelle am Flughafen Memmingen eröffnet.
Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger betonte bei der Eröffnung die zentrale Rolle von Wasserstoff für die Mobilitätswende. Der grüne Wasserstoff soll künftig direkt vor Ort mit einem 5-Megawatt-Elektrolyseur erzeugt werden. Beide Bausteine des Projekts werden durch Förderprogramme des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unterstützt. (Pressemitteilung des StMWi, 16.4.2026)
Bayern fördert bald Wasserstoff-Nutzfahrzeuge
Der Freistaat steht mit seinem Förderprogramm für die Anschaffung von Wasserstoff-betriebenen Nutzfahrzeugen ebenfalls in den Startlöchern.
Ziel der Förderung ist es, Mehrausgaben bei der Anschaffung von Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Marktaktivierung und zum Markthochlauf für Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb zu leisten. Gefördert werden der Erwerb und das Leasing von emissionsfreien oder sauberen neuen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoff-Verbrennerantrieb. Die Beihilfeintensität für die im Rahmen des Vorhabens gemachten Ausgaben beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendungssumme pro Fahrzeug variiert je nach Fahrzeugklasse (N1 bis N3) und wird in den Förderaufrufen festgesetzt. (Förderprogramm Wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)
