Klimafreundlicher Verkehr

EU-weite Ladeinfrastruktur-Vorgaben

Mit der EU-Verordnung AFIR zur Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur sollen konkrete Verbesserungen für Nutzer erreicht werden. Außerdem werden technische Anforderungen an Ladesäulen und Wasserstoff-Tankstellen sowie Ausbauziele für die Lade- und Tankinfrastruktur festgelegt.

Warum gibt es die AFIR-Verordnung?

Mit der AFIR-Verordnung soll sichergestellt werden, dass Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten (z.B. Elektro, Wasserstoff) EU-weit ausreichend Infrastruktur vorfinden. Die Verordnung gilt bereits seit April 2024. Die AFIR schafft damit erstmals verbindliche EU-weite Mindeststandards und Ausbauziele für alternative Kraftstoffinfrastruktur und soll damit den Übergang zu emissionsfreier Mobilität technisch und infrastrukturell absichern.

Welche konkreten Anforderungen gibt es an die Ladeinfrastruktur?

An den Hauptverkehrsachsen soll es mindestens alle 60 km Schnellladepunkte geben. Zudem müssen einzelne dieser Schnellladepunkte sehr hohe Ladeleistung aufweisen (150 - 350 kW). Daneben gibt es auch noch dynamische Ausbauziele, dass pro Elektro-Auto 1,3 kW installierte Ladeleistung auf regionaler Ebene existiert. Damit soll sichergestellt werden, dass die Ladeinfrastruktur mit dem Markthochlauf Schritt hält.

Welche Vorgaben werden für Wasserstoff-Tankstellen gesetzt?

Es soll ein Mindestnetz an Wasserstofftankstellen für Pkw und Lkw entstehen. Entlang des transeuropäischen Transportnetzes sollen bis spätestens 2030 mit einem Abstand von maximal 200 km eine Wasserstoff-Tankstelle entstehen. Diese soll ausreichend Kapazität auch für schwere Nutzfahrzeuge haben.
Auch für verflüssigtes Erdgas (LNG) werden Mindestausbauziele formuliert.

Welche Vorteile können Nutzer und Verbraucher von diesen Ausbauplänen erwarten?

Ein wichtiges Anliegen der AFIR ist die Nutzerfreundlichkeit von Ladepunkten sowie mehr Standardisierung. Die wichtigsten Nutzervorteile im Überblick:
  • Ad-hoc-Bezahlung (Nutzung öffentlicher Ladepunkte ohne langfristigen Vertrag und bezahlbar mit Kreditkarte oder kontaktlos)
  • Preistransparenz (Preise sollen transparent dargestellt werden und Abrechnung nach kWh oder Zeit erfolgen)
  • Digitale Informationen (Informationen zu Standorten, Leistungen, Verfügbarkeit müssen digital bereitgestellt werden)

Welche weiteren Vorgaben zur Infrastruktur für alternative Antriebsarten gibt es?

Die AFIR-Verordnung soll dazu beitragen, bis 2050 das erklärte Ziel der Klimaneutralität in der EU zu erreichen. Hierbei spielt der Verkehr eine entscheidende Rolle. Neben Elektromobilität und Wasserstoff sowie alternativen Kraftstoffen auf der Straße gibt es auch für Häfen und Flughäfen Vorgaben.
An Häfen der Hauptrouten soll Landstrom bereitgestellt werden, insbesondere für große Container- und Passagierschiffe. Stationäre Flugzeuge sollen mit elektrischer Energie am Boden versorgt werden, um den Einsatz von Hilfstriebwerken zu reduzieren.

Was bedeutet die AFIR für Bayerisch-Schwaben?

Die Hauptverkehrsachsen in Schwaben, A7, A8 und A96, sind Teil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes TEN-T. Um die Anforderungen zu erfüllen, kann es zu einem verstärkten Ausbau zusätzlicher Infrastruktur entlang der Tourismus- und Transitachsen kommen.

Wer ist für die Umsetzung der AFIR-Vorgaben zuständig?

Für die Erreichung der AFIR-Vorgaben in den Bundesländern ist in Deutschland eine Kombination aus Bundesbehörden, privaten Betreibern und koordinierenden Stellen zuständig, da die AFIR als EU-Verordnung direkt gilt und verbindliche Ausbauziele setzt. Folgende Entscheider sind eingebunden:
  • Betreiber (Charge Point Operator - CPO): Die unmittelbare Verantwortung für die Umsetzung der technischen Anforderungen (z. B. Ad-hoc-Zahlung, Anzeigepflichten) an den Ladepunkten liegt bei den Betreibern.
  • Bundesnetzagentur (BNetzA): Sie überwacht die Einhaltung der AFIR-Vorgaben und der angepassten Ladesäulenverordnung (LSV) in ganz Deutschland.
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMV): Das BMV ist für den rechtlichen Rahmen verantwortlich und hat mit dem „Nationalen Strategierahmen“ die Ziele für den Ausbau festgelegt.
  • Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur: Unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH koordiniert und steuert sie im Auftrag des BMV den Ausbau der Ladeinfrastruktur.
  • Bundesländer und Kommunen: Sie sind für die Schaffung von Rahmenbedingungen (z. B. Genehmigungsverfahren) zuständig und in die Planung integriert.
Zusammenfassend: Die Bundesnetzagentur überwacht, die Betreiber setzen um, und das BMV mit der Nationalen Leitstelle plant und koordiniert.

Wo finde ich weitere Informationen?

Ladeatlas Bayern: Bayern Innovativ mit Informationen zu Ladeinfrastruktur vor Ort