Unternehmensmobilität - wichtige Änderungen in 2026 im Überblick

Ab 2026 treten in Deutschland mehrere wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft, die Unternehmen und Pendler gleichermaßen betreffen – und die Mobilität spürbar in eine klimafreundlichere Richtung lenken sollen. Der Verkehr ist heute für rund ein Fünftel der gesamten CO₂-Emissionen verantwortlich, ein Bereich also, in dem jede Verbesserung Wirkung zeigt. Passend dazu sagte schon der bekannte Mobilitätsforscher John Urry: „Mobilität ist der Pulsschlag moderner Gesellschaften.“ Und genau dieser Pulsschlag soll ab 2026 nachhaltiger werden.
Mit höheren CO₂-Preisen, einer neu strukturierten Pendlerpauschale und verbesserten Anreizen für Elektromobilität schafft der Gesetzgeber neue Rahmenbedingungen, die klimafreundliches Verhalten belohnen. Für Unternehmen bedeutet das nicht nur zusätzliche Pflichten, sondern vor allem neue Chancen, Mobilität effizienter, moderner und attraktiver zu gestalten. Pendler wiederum können von steuerlichen Entlastungen profitieren und haben mehr Anreize, auf emissionsärmere Verkehrsmittel umzusteigen.
Ein interessanter Fun Fact: Wer täglich nur 10 Kilometer mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zurücklegt, spart im Jahr so viel CO₂ ein wie ein durchschnittlicher Kühlschrank in fünf Jahren verursacht. Solche Vergleiche zeigen, welch große Wirkung kleine Veränderungen haben können. Die gesetzlichen Neuerungen ab 2026 setzen genau hier an – sie machen nachhaltige Entscheidungen einfacher, günstiger und planbarer.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen und zeigt, was Unternehmen und Pendler im neuen Jahr konkret erwartet.
  • Pendlerpauschale & Steuerentlastung für Pendler
    Ab dem 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer festgelegt — und zwar ab dem ersten Entfernungskilometer der einfachen Wegstrecke. Damit entfällt die bisherige Regelung, die den erhöhten Satz erst ab dem 21. Kilometer vorsah. Die neue Pauschale soll verkehrsmittelunabhängig gelten — also für Auto, Fahrrad, Bahn, Motorrad, ÖPNV oder zu Fuß. Diese Änderung führt — je nach Pendeldistanz — zu einer spürbaren steuerlichen Entlastung für Arbeitnehmern.
  • Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) / CO₂-Preis auf Kraftstoffe
    Ab 2026 wird der bisherige Festpreis für CO₂-Emissionen durch ein Zertifikatehandelssystem abgelöst. Für 2026 wird ein Preis zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂ erwartet. Das führt zu spürbar höheren Spritkosten: Bei einem CO₂-Preis am oberen Ende könnte der Preis für Benzin um etwa 2,8 Cent pro Liter steigen, für Diesel um rund 3,2 Cent pro Liter. Für Pendler und Unternehmen bedeutet das: Je nach Verbrauch und Strecke steigen Mobilitätskosten — was Elektromobilität und nachhaltige Mobilitätsalternativen wirtschaftlich attraktiver macht.
  • Förderung von Elektromobilität & steuerliche Anreize
    Die Steuerbefreiung für rein elektrische Fahrzeuge soll verlängert werden: Elektroautos, die bis 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben — wie bisher — von der Kfz-Steuer befreit. Die maximale 10-Jahresfrist endet damit 2035. Für Firmenwagen und Dienstwagen mit E-Antrieb sieht der aktuelle Regierungsentwurf u.a. vor, dass die bisherige Preisgrenze von 70.000 € Bruttolistenpreis für begünstigte Versteuerung auf 100.000 € angehoben werden. Zusätzlich ist eine “Sonderabschreibung” bzw. degressive Abschreibung für E-Fahrzeuge in Planung.
  • Ausbau Ladeinfrastruktur & neue Lade-/Energie-Regelungen
    Ab 2026 rückt das Thema bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid, V2G) stärker in den Fokus. Gesetzliche Änderungen führen dazu, dass E-Fahrzeuge künftig nicht nur Verbraucher von Strom sein werden, sondern zeitweise Strom ins Netz zurückspeisen können.