Meine Region

Förderprogramm Breitband

Zukunftsfähige Breitbandversorgung ist ein zentraler Standortfaktor für unsere Unternehmen in Bayrisch-Schwaben. Gerade im ländlichen Raum ist der Aufbau einer flächendeckenden gigabitfähigen Infrastruktur, wegen Ihrer geringen Wirtschaftlichkeit bei Ausbau und Betrieb, ohne Förderung kaum zu leisten. Eine direkte Förderung von Unternehmen ist jedoch aktuell nicht vorgesehen.

Das Bayerische Staatsministerium stellt zwei Förderprogramme zur Verfügung.

Die Bayerische Gigabitrichtlinie

Gefördert wird der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse. 
Seit März 2020 wird der Ausbau von „grauen“ und „weißen“ NGA-Flecken (Netze der nächsten Generation) gefördert und somit auch Bereiche, wo bereits Internet mit mind. 30 Mbit/s durch einen Netzbetreiber verfügbar sind. Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an private oder kommunale Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell). Hier Informiert das bayerische Breitbandzentrum umfassend.
Ob sich Ihre Gemeinde bereits in einem aktuellen Förderverfahren befindet, können Sie hier überprüfen.

Die Bayerische Breitbandrichtlinie

Gefördert wird der Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindesten 50 Mbit/s im Download in den Gebieten, in denen bisher keine Netze vorhanden sind und auch in den kommenden drei Jahren nicht durch Investoren gebaut wird. Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an private oder kommunale Netzbetreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zur Schließung der entstehenden Wirtschaftlichkeitslücke bei Ausbau der Breitbandinfrastruktur in diesem Gebiet. Auch hier informiert das bayerische Breitbandzentrum ausführlich.
Ob sich Ihre Gemeinde bereits in einem aktuellen Förderverfahren befindet, können Sie hier überprüfen. 

Startgeld Netz für Kommunen

Zusätzlich besteht für Kommunen die Möglichkeit beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung das sogenannte „Startgeld Netz“ in Höhe von einmalig 5.000€ zu beantragen. Mit dem „Startgeld Netz“ unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen bei der administrativen Abwicklung des Förderprogramms zum Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen. Für Fragen zum Antrag steht ihr Breitbandmanager vor Ort für Sie zur Verfügung. 

Kofinanzierung zum Bundesprogramm

Der Freistaat Bayern unterstützt seine Kommunen mit einer Kofinanzierung des Bundesprogrammes. Ob sich Ihre Gemeinde bereits im Förderverfahren des BMVI befindet, können Sie hier überprüfen.
Mit dem Infrakredit Breitband flankiert die LfA das Zuschussprogramm des Freistaats Bayern auf Basis der Bayerischen Breitbandrichtlinie.