Weiterbildungsprüfung

Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in

Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

anerkannter dreijähriger kaufmännischer, verwaltender oder gewerblich-technischer Ausbildungsberuf
oder
anerkannter Ausbildungsberuf
+ mindestens ein Jahr im kaufmännisch oder gewerblich-technischen Bereich
oder
ohne Ausbildungsberuf
+ mindestens vier Jahre im kaufmännisch oder gewerblich-technischen Bereich
  • schriftlicher Teil:
Teil 1+2 der Prüfung abgelegt (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen)
+ mindestens ein Jahr im kaufmännisch oder gewerblich-technischen Bereich
  • mündlicher Teil (situationsbezogenes Fachgespräch):
erfolgreicher Abschluss der schriftlichen Teile 1+2+3

Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis, immer von einer Vollbeschäftigung aus.
Berufliche Bildung – > Vor der Prüfung – > Zulassungsantrag

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Hier finden Sie die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen.

Lehrgangsträger

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten/Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.

Prüfungstermine

  • schriftlich

Prüfungsteil 1: "Technische Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2026
Jahr
2027
Jahr
2028
Jahr
2029
  • Naturwissenschaftliche
    und technische Grundlagen
  • Technische Kommunikation
    und Werkstofftechnologie
  • Fertigungs- und
    Betriebstechnik
03. März
und
23. Sept
05. März
und
22. Sept
03. März
und
22. Sept
28. Feb
und
21. Sept

Prüfungsteil 2: "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2026
Jahr
2027
Jahr
2028
Jahr
2029
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
25. März
und
21. Okt
17. März
und
13. Okt
07. März
und
18. Okt
14. März
und
17. Okt

Prüfungsteil 3: "Handlungsspezifische Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2026
Jahr
2027
Jahr
2028
Jahr
2029
  • Situationsaufgabe
06. Mai
und
02. Dez
05. Mai
und
03. Dez
05. Mai
und
01. Dez
09. Mai
und
30. Nov

  • mündlich (Ergänzungsprüfung* & Situationsbezogenes Fachgespräch**)
Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2028
EP* SFG** EP* SFG** EP* SFG**
Frühjahr Prüfungslauf 26.05.2026 vsl. 06. – 17.07.2026 vsl. 10. - 26.05.2027 vsl. 05. - 30.07.2027 vsl. Mitte/Ende Mai 2028 vsl. Juli 2028
Herbst Prüfungslauf vsl. 05. – 20.01.2027 vsl. 09. – 29.03.2027 vsl. 10. - 20.01.207 vsl. 06. - 31.03.2028 vsl. Jan. 2029 vsl. März 2029
* **Auf terminliche Sonderwünsche können wir aus organisatorischen Gründen KEINE Rücksicht nehmen.

Prüfungsanmeldung

Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits eine Zulassung zur Prüfung von der IHK erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie nach erfolgreicher Zulassung über folgenden Link tätigen. WICHTIG: Die Zulassung zur Prüfung muss ebenfalls von Ihnen über das Weiterbildungsportal gestellt werden. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)
ANMELDESCHLUSS
TQ und WQ – Teil HSQ – Teil
Frühjahr Prüfungslauf 02. Januar 28. Februar
Herbst Prüfungslauf 01. August 01. Oktober
Wichtiger Hinweis zu ‘Rücktrittsgebühren’:
Erfolgt eine Abmeldung nach dem oben genannten offiziellen Anmeldeschluss fallen lt. IHK-Gebührenordnung Rücktrittsgebühren i.H.v. 100,00 Euro (pro Prüfungsteil) an!

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Erstprüfung (alle drei Prüfungsteile gesamt) 510,00
Wiederholungsprüfung 50 Prozent der
Prüfungsgebühr
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn einer Prüfung (pro Prüfungsteil)
100,00
Nachholung einzelner
Prüfungsleistungen
50 Prozent der Prüfungsgebühr
Zweitschrift
(Prüfungszeugnis)
30,00
Großer Schmuckbrief
(IHK-Brief DIN A3)
50,00
Widerspruchsbescheid
je nach Aufwand
bis 750,00

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