Prüfung "Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in"
Die Prüfung zur/zum „Geprüften Technischen Fachwirt/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.
- 1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
- Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
- Prüfungsteil "Technische Qualifikationen"
- Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
- 2. Ergebnismitteilung
- 3. Mündliche Ergänzungsprüfung
- 4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
- 5. Bestehensregel
- 6. Hilfsmittel und Rechtsstand
- 7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
- 8. Wiederholung der Prüfung
- IHK-Notenschlüssel:
1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
Qualifikationsbereiche: | Dauer: |
1. Volks- und Betriebswirtschaft | 75 Min. |
2. Rechnungswesen | 90 Min. |
3. Recht und Steuern | 75 Min. |
4. Unternehmensführung | 90 Min. |
Prüfungsteil "Technische Qualifikationen"
Qualifikationsbereiche: | Dauer: |
1. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 90 Min. |
2. Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie | 90 Min. |
3. Fertigungs- und Betriebstechnik | 120 Min. |
Wichtige Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- alle Fächer der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ müssen abgelegt sein und dürfen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen
- + ein weiteres Jahr Berufspraxis muss nachgewiesen werden
Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
Handlungsbereiche: | Dauer: |
1. Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
2. Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
3. Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
4. Führung und Zusammenarbeit
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240 Min.
Prüfung in Form einer schriftliche Situationsaufgabe
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5. Situationsbezogenes Fachgespräch
ACHTUNG: Voraussetzungen zur Teilnahme am Fachgespräch:
Die vorherigen Prüfungsteile TQ und WBQ müssen komplett bestanden sein UND die schriftl. Situationsaufgabe (1 - 4) muss mit mindestens 50 Punkten ebenfalls bestanden sein!
Das Fachgespräch bezieht sich auf die genannten Qualifikationsbereiche der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ sowie auf alle Handlungsbereiche des Prüfungsteiles „Handlungsspezifische Qualifikationen“. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den Bereichen „Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik“ und „Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle“.
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ca. 30 Minuten
+ Vorbereitungszeit ca. 30 Min.
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2. Ergebnismitteilung
Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwenigen Informationen über die Ergänzungsprüfung und mündliche Prüfung
3. Mündliche Ergänzungsprüfung
Im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und im Prüfungsteil „Technische Qualifikationen“ besteht die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Je Prüfungsteil kann maximal in einem Fach die Ergänzungsprüfung abgelegt werden. Dauer ca. 15 - 20 Minuten. Gewichtung schriftlich : mündlich -> 2 : 1.
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung möglich, wenn höchstens eine mangelhafte und keine ungenügende Leistung vorliegt. Bei mehr als einer nicht ausreichenden Leistung ist die Ergänzungsprüfung nicht möglich.
ist die Ergänzungsprüfung möglich, wenn höchstens eine mangelhafte und keine ungenügende Leistung vorliegt. Bei mehr als einer nicht ausreichenden Leistung ist die Ergänzungsprüfung nicht möglich.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung. Sie werden automatisch für die mündl. Ergänzungsprüfung eingeplant und schriftlich, mit Angabe über den Prüfungsort und ihrer Prüfungszeit, eingeladen. Sollten Sie an ihrer Ergänzungsprüfung nicht teilnehmen wollen, so teilen Sie dies bitte umgehend per E-Mail dem zuständigen Sachbearbeiter mit.
Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung. Sie werden automatisch für die mündl. Ergänzungsprüfung eingeplant und schriftlich, mit Angabe über den Prüfungsort und ihrer Prüfungszeit, eingeladen. Sollten Sie an ihrer Ergänzungsprüfung nicht teilnehmen wollen, so teilen Sie dies bitte umgehend per E-Mail dem zuständigen Sachbearbeiter mit.
4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
Es besteht die Möglichkeit - nach Abschluss der mündlichen Prüfung – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.
5. Bestehensregel
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
6. Hilfsmittel und Rechtsstand
Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.
7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 74286. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für die Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ sowie „Technische Qualifikationen“ je € 200,00 und für den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ € 110,00 (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Gebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.
8. Wiederholung der Prüfung
Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.
IHK-Notenschlüssel:
sehr gut: | 100 - 92 Punkte |
gut: | 91 - 81 Punkte |
befriedigend: | 80 - 67 Punkte |
ausreichend: | 66 - 50 Punkte |
mangelhaft: | 49 - 30 Punkte |
ungenügend: | 29 - 0 Punkte |