Prüfung "Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in"

Die Prüfung zur/zum „Geprüften Technischen Fachwirt/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.

1. Aufbau und Ablauf der Prüfung

Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"

Qualifikationsbereiche: Dauer:
1. Volks- und Betriebswirtschaft 75 Min.
2. Rechnungswesen 90 Min.
3. Recht und Steuern 75 Min.
4. Unternehmensführung 90 Min.

Prüfungsteil "Technische Qualifikationen"

Qualifikationsbereiche: Dauer:
1. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen 90 Min.
2. Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie 90 Min.
3. Fertigungs- und Betriebstechnik 120 Min.

Wichtige Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
  • alle Fächer der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ müssen abgelegt sein und dürfen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen
  • + ein weiteres Jahr Berufspraxis muss nachgewiesen werden

Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"

Handlungsbereiche: Dauer:
1. Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
2. Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
3. Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
4. Führung und Zusammenarbeit
240 Min.
Prüfung in Form einer schriftliche Situationsaufgabe
5. Situationsbezogenes Fachgespräch
ACHTUNG: Voraussetzungen zur Teilnahme am Fachgespräch:
Die vorherigen Prüfungsteile TQ und WBQ müssen komplett bestanden sein UND die schriftl. Situationsaufgabe (1 - 4) muss mit mindestens 50 Punkten ebenfalls bestanden sein!
Das Fachgespräch bezieht sich auf die genannten Qualifikationsbereiche der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ sowie auf alle Handlungsbereiche des Prüfungsteiles „Handlungsspezifische Qualifikationen“. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den Bereichen „Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik“ und „Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle“.
ca. 30 Minuten
+ Vorbereitungszeit ca. 30 Min.

2. Ergebnismitteilung

Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwenigen Informationen über die Ergänzungsprüfung und mündliche Prüfung

3. Mündliche Ergänzungsprüfung

Im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und im Prüfungsteil „Technische Qualifikationen“ besteht die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Je Prüfungsteil kann maximal in einem Fach die Ergänzungsprüfung abgelegt werden. Dauer ca. 15 - 20 Minuten. Gewichtung schriftlich : mündlich -> 2 : 1.
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung möglich, wenn höchstens eine mangelhafte und keine ungenügende Leistung vorliegt. Bei mehr als einer nicht ausreichenden Leistung ist die Ergänzungsprüfung nicht möglich.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung. Sie werden automatisch für die mündl. Ergänzungsprüfung eingeplant und schriftlich, mit Angabe über den Prüfungsort und ihrer Prüfungszeit, eingeladen. Sollten Sie an ihrer Ergänzungsprüfung nicht teilnehmen wollen, so teilen Sie dies bitte umgehend per E-Mail dem zuständigen Sachbearbeiter mit.

4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid

Es besteht die Möglichkeit - nach Abschluss der mündlichen Prüfung – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.

5. Bestehensregel

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

6. Hilfsmittel und Rechtsstand

Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.

7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr

Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 74286. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für die Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ sowie „Technische Qualifikationen“ je € 200,00 und für den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ € 110,00 (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Gebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.

8. Wiederholung der Prüfung

Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.

IHK-Notenschlüssel:

sehr gut: 100 - 92 Punkte
gut: 91 - 81 Punkte
befriedigend: 80 - 67 Punkte
ausreichend: 66 - 50 Punkte
mangelhaft: 49 - 30 Punkte
ungenügend: 29 - 0 Punkte