Weiterbildungsprüfung

Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau

Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

anerkannter dreijähriger Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft
+ mindestens ein Jahr fachspezifisch im Personalwesen
oder
anerkannter kaufmännischer oder verwaltender Ausbildungsberuf
+ mindestens 2 Jahre fachspezifisch im Personalwesen
oder
anerkannter Ausbildungsberuf
+ mindestens 3 Jahre fachspezifisch im Personalwesen
oder
ohne Ausbildungsberuf
+ mindestens 5 Jahre fachspezifisch im Personalwesen
Bei Eintritt in die Prüfung muss der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbildereignungsprüfung) vorliegen!

Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis, immer von einer Vollbeschäftigung aus.
Berufliche Bildung → Vor der Prüfung → Zulassungsantrag

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Hier finden Sie die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen.

Lehrgangsträger

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten/Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.

Prüfungstermine

  • schriftlich
Prüfungsfächer
Jahr
2026
Jahr
2027
Jahr
2028
  • Personalarbeit organisieren
    und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage
    rechtlicher Bestimmungen
    durchführen
28. Okt 25. Okt 26. Okt
  • Personalplanung, -marketing
    und -controlling gestalten
    und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern
29. Okt 26. Okt 27. Okt

  • mündlich (mündliche Ergänzungsprüfung und Situationsbezogenes Fachgespräch)
    Jahr 2026
    vsl. Jan/Feb 2027

Prüfungsanmeldung

Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Ihnen zuvor das IHK-Zulassungsschreiben vorliegt.
Ihre Anmeldung können Sie nach erfolgreicher Zulassung über folgenden Link tätigen. WICHTIG: Die Zulassung zur Prüfung muss ebenfalls von Ihnen über das Weiterbildungsportal gestellt werden. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)
Anmeldeschluss
Herbst Prüfungslauf 01. August

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Erstprüfung 460,00
Wiederholungsprüfung 50 Prozent der
Prüfungsgebühren
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn einer Prüfung
100,00
Nachholung einzelner
Prüfungsleistungen
50 Prozent der
Prüfungsgebühren
Zweitschrift
(Prüfungszeugnis)
30,00
Großer Schmuckbrief
(IHK-Brief DIN A3)
50,00
Widerspruchsbescheid
je nach Aufwand
bis 750,00

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