Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau

Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

anerkannter dreijähriger Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft
+ mindestens ein Jahr im Personalwesen oder
anerkannter kaufmännischer oder verwaltender Ausbildungsberuf
+ mindestens 2 Jahre im Personalwesen oder
anerkannter Ausbildungsberuf
+ mindestens 3 Jahre im Personalwesen oder
ohne Ausbildungsberuf
+ mindestens 5 Jahre im Personalwesen
Bei Eintritt in die Prüfung muss der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung) vorliegen.
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis, immer von einer Vollbeschäftigung aus.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.

Berufliche Bildung → Vor der Prüfung → Zulassungsantrag

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB).

Lehrgangsträger

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten/Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.

Prüfungstermine

  • schriftlich
Prüfungsfächer
Jahr
2025
Jahr
2026
Jahr
2027
Jahr
2028
  • Personalarbeit organisieren
    und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage
    rechtlicher Bestimmungen
    durchführen
29. Okt 28. Okt 25. Okt 26. Okt
  • Personalplanung, -marketing
    und -controlling gestalten
    und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern
30. Okt 29. Okt 26. Okt 27. Okt

  • mündlich (mündliche Ergänzungsprüfung und Situationsbezogenes Fachgespräch)
    Jahr 2025
    vsl. 19. – 23. Jan 2026

Prüfungsanmeldung

Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Ihnen zuvor das IHK-Zulassungsschreiben vorliegt.
Zum Ausfüllen des folgenden Formulars verwenden Sie eine aktuelle Software von Adobe® Reader®.
Sollte Ihr Webbrowser das direkte Ausfüllen von Formularen im Reader nicht unterstützen,
können Sie das Formular als PDF-Datei herunterladen und im Reader ausfüllen.
Ihre Anmeldung reichen Sie am besten als PDF-Datei per E-Mail ein, da Ihnen hierbei eine automatische Eingangsbestätigung dieser zugeht. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung, die Ihnen ca. 4 – 6 Wochen mit Angabe des Prüfungstermines, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel zugesandt.
Anmeldeschluss
Herbst Prüfungslauf 01. August
Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 280 KB) Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 107 KB)

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Erstprüfung 460,00
Wiederholungsprüfung 50 Prozent der
Prüfungsgebühren
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn einer Prüfung
100,00
Nachholung einzelner
Prüfungsleistungen
50 Prozent der
Prüfungsgebühren
Zweitschrift
(Prüfungszeugnis)
30,00
Großer Schmuckbrief
(IHK-Brief DIN A3)
50,00
Widerspruchsbescheid
je nach Aufwand
bis 750,00

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