Prüfung "Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann"

Die Prüfung zur/zum „Geprüften Personalfachkauffrau/mann“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.

1. Aufbau und Ablauf der Prüfung

Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)

Voraussetzung vor Eintritt in die Prüfung:

Die bestandene AdA-Prüfung muss nachgewiesen werden (separater Prüfungslauf zzgl. AdA-Prüfungsgebühr).
Prüfungsfächer: Dauer:
1. Personalarbeit organisieren und durchführen 120 Min.
2. Personalarbeit und Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen 150 Min.
3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen 150 Min.
4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern 150 Min.
5. Situationsbezogenes Fachgespräch
Dieses Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus.
Die zu prüfende Person reicht hierzu zwei Themenvorschläge mit Grobgliederung ein!
Der genaue Abgabetermin wird Ihnen vorher von der Prüfungsstelle schriftlich mitgeteilt.
Das zu prüfende Thema wird 14 Tage vor der mündlichen Prüfung final an die zu prüfende Person mitgeteilt, wobei dann eines der zwei eingereichten Themenvorschläge berücksichtigt wird.
30 Min.

2. Ergebnismitteilung

Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt.

3. Mündliche Ergänzungsprüfung

In allen schriftlichen Fächern ist nach Abschluss der Prüfung eine Ergänzungsprüfung möglich. Gewichtung schriftlich : mündlich => 2 : 1.
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung möglich, wenn in einem schriftlichen Prüfungsfach eine mangelhafte Leistung erzielt wurde. Ab zwei mangelhaften Leistungen oder einer ungenügenden Leistung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung nicht mehr möglich.
b) zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Sofern eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich ist, erhalten Sie mit der Ergebnismitteilung die Einladung.

4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid

Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfung – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung.
Einen rechtsförmlichen Bescheid erhalten Sie dann nach Abschluss der Prüfung; bei Bestehen in Form des Prüfungszeugnisses.

5. Bestehensregel

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern sowie in dem situationsbezogenen Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

6. Hilfsmittel und Rechtsstand

Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.

7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr

Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 74277. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel sowie nähere Informationen über das situationsbezogene Fachgespräch und den Abgabetermin für Ihren Themenvorschlag.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit € 460,- (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in die Prüfung zu bezahlen.

8. Wiederholung der Prüfung

Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.

IHK-Notenschlüssel:

sehr gut: 100 - 92 Punkte
gut: 91 - 81 Punkte
befriedigend: 80 - 67 Punkte
ausreichend: 66 - 50 Punkte
mangelhaft: 49 - 30 Punkte
ungenügend: 29 - 0 Punkte