Weiterbildungsprüfung

Geprüfte/r Küchenmeister/in

Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

anerkannter dreijähriger Ausbildungsberuf
+ mindestens 1 Jahr im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen
oder
anerkannter zweijähriger Ausbildungsberuf
+ mindestens 2 Jahre im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen
oder
kein Ausbildungsberuf
+ mindestens 4 Jahre im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen
Teil 1 der Prüfung abgelegt
+ mindestens ein weiteres Jahr (ohne Ausbildungsberuf 2 Jahre) im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen
Teil 1 und 2 der Prüfung abgelegt
+ mindestens ein weiteres Jahr (ohne Ausbildungsberuf 2 Jahre) im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen
+ bestandene Ausbildereignungsprüfung
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis, immer von einer Vollbeschäftigung aus.
Berufliche Bildung → Vor der Prüfung → Zulassungsantrag

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Hier finden Sie die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen.

Lehrgangsträger

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten/Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.

Prüfungstermine

Prüfungsteil 1 "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2026
Jahr
2027
Jahr
2028
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
21. Okt 13. Okt 18. Okt

Prüfungsteil 2 "Handlungsspezifische Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2026
Jahr
2027
Jahr
2028
  • Mitarbeiter führen und fördern
  • Abläufe planen, durchführen
    und kontrollieren
  • Produkte beschaffen und pflegen
25. Nov 25. Nov 27. Nov
  • Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden
  • Gäste beraten
    und Produkte vermarkten
26. Nov 26. Nov 28. Nov

Prüfungsteil 3 “Praktische Prüfung”

Prüfungsfächer /-bestandteile Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2028
  • Menü und Arbeitsablaufplan (schriftliche Ausarbeitung)
  • Praktische Umsetzung
findet vsl. in Q1 2027 statt findet vsl. in Q1 2028 statt findet vsl. in Q1 2029 statt

Prüfungsanmeldung

Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits eine Zulassung zur Prüfung von der IHK erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie nach erfolgreicher Zulassung über folgenden Link tätigen. WICHTIG: Die Zulassung zur Prüfung muss ebenfalls von Ihnen über das Weiterbildungsportal gestellt werden. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)
Anmeldeschluss
Herbst Prüfungslauf 14. August

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Erstprüfung (alle drei Prüfungsteile gesamt)
zzgl. Materialgebühr
610,00
nach Aufwand (ca. 100,00 – 150,00 €)
Wiederholungsgebühr 50 Prozent
der Prüfungsgebühr
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn einer Prüfung (pro Prüfungsteil)
100,00
Nachholung einzelner
Prüfungsleistungen
50 Prozent
der Prüfungsgebühr
Zweitschrift
(Prüfungszeugnis)
30,00
Großer Schmuckbrief
(Meisterbrief DIN A3)
50,00
Widerspruchsbescheid
je nach Aufwand
bis 750,00

Interessante Downloads