Geprüfte/r Küchenmeister/in
Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.
Zulassungsvoraussetzungen
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (Teil 1)
anerkannter dreijähriger Ausbildungsberuf
+ mindestens 1 Jahr im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen oder
+ mindestens 1 Jahr im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen oder
anerkannter zweijähriger Ausbildungsberuf
+ mindestens 2 Jahre im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen oder
+ mindestens 2 Jahre im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen oder
kein Ausbildungsberuf
+ mindestens 4 Jahre im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen
+ mindestens 4 Jahre im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen
Handlungsspezifische Qualifikationen (Teil 2)
Teil 1 der Prüfung abgelegt
+ mindestens ein weiteres Jahr (ohne Ausbildungsberuf 2 Jahre) im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen
+ mindestens ein weiteres Jahr (ohne Ausbildungsberuf 2 Jahre) im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen
Praktischer Prüfungsteil (Teil 3)
Teil 1 und 2 der Prüfung abgelegt
+ mindestens ein weiteres Jahr (ohne Ausbildungsberuf 2 Jahre) im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen
+ bestandene Ausbildereignungsprüfung
+ mindestens ein weiteres Jahr (ohne Ausbildungsberuf 2 Jahre) im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen
+ bestandene Ausbildereignungsprüfung
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis, immer von einer Vollbeschäftigung aus.
Berufliche Bildung → Vor der Prüfung → Zulassungsantrag
Aufbau und Ablauf der Prüfung
Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB).
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB).
Lehrgangsträger
Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten/Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.
Prüfungstermine
Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
Prüfungsfächer |
Jahr
2024
|
Jahr
2025
|
Jahr
2026
|
|
23. Okt | 22. Okt | 21. Okt |
Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
Prüfungsfächer |
Jahr
2024
|
Jahr
2025
|
Jahr
2026
|
|
25. Nov | 24. Nov | 25. Nov |
|
26. Nov | 25. Nov | 26. Nov |
Prüfungsanmeldung
Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Ihnen zuvor das IHK-Zulassungsschreiben vorliegt.
Zum Ausfüllen des folgenden Formulars verwenden Sie eine aktuelle Software von Adobe® Reader®.
Sollte Ihr Webbrowser das direkte Ausfüllen von Formularen im Reader nicht unterstützen,
können Sie das Formular als PDF-Datei herunterladen und im Reader ausfüllen.
Sollte Ihr Webbrowser das direkte Ausfüllen von Formularen im Reader nicht unterstützen,
können Sie das Formular als PDF-Datei herunterladen und im Reader ausfüllen.
Ihre Anmeldung reichen Sie am besten als PDF-Datei per E-Mail ein, da Ihnen hierbei eine automatische Eingangsbestätigung dieser zugeht. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)
Anmeldeschluss | |
Herbst Prüfungslauf | 14. August |
Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 205 KB) |
Prüfungsgebühren
Prüfung | Prüfungsgebühr in Euro |
Erstprüfung zzgl. Materialgebühr |
610,00 nach Aufwand (ca. 100,00 – 150,00 €) |
Wiederholungsgebühr | 50 Prozent der Prüfungsgebühr |
Ordnungsgemäßer Rücktritt vor Beginn einer Prüfung |
100,00 |
Nachholung einzelner Prüfungsleistungen |
50 Prozent der Prüfungsgebühr |
Zweitschrift (Prüfungszeugnis) |
30,00 |
Großer Schmuckbrief (Meisterbrief DIN A3) |
50,00 |
Widerspruchsbescheid je nach Aufwand |
bis 750,00 |
Interessante Downloads
- Lernmaterialien für die IHK-Prüfungsvorbereitung (Link: https://www.dihk-bildung.shop/weiterbildung/)
- Hilfsmittel - schriftliche Prüfung (Link: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/resource/blob/39802/d53f874ddf0c640b9c5daab84af0017b/zugelassene-hilfsmittel-data.pdf)
- Häufig gestellte Fragen zu den Hilfsmitteln (Nr. 6222522)
- Strukturierung der schriftlichen Prüfung (Link: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/resource/blob/39776/6edb387b412dc4353bba74fe30c063cf/gesamtliste-strukturierungen-data.pdf)
- Punkte- und Notenschlüssel für IHK-Weiterbildungsprüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 126 KB) (Nr. 547116)