Geprüfte/r Küchenmeister/in

Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (Teil 1)

anerkannter dreijähriger Ausbildungsberuf
+ mindestens 1 Jahr im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen oder
anerkannter zweijähriger Ausbildungsberuf
+ mindestens 2 Jahre im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen oder
kein Ausbildungsberuf
+ mindestens 4 Jahre im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen

Handlungsspezifische Qualifikationen (Teil 2)

Teil 1 der Prüfung abgelegt
+ mindestens ein weiteres Jahr (ohne Ausbildungsberuf 2 Jahre) im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen

Praktischer Prüfungsteil (Teil 3)

Teil 1 und 2 der Prüfung abgelegt
+ mindestens ein weiteres Jahr (ohne Ausbildungsberuf 2 Jahre) im Bereich Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen
+ bestandene Ausbildereignungsprüfung
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis, immer von einer Vollbeschäftigung aus.
Berufliche Bildung → Vor der Prüfung → Zulassungsantrag

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB).

Lehrgangsträger

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten/Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.

Prüfungstermine

Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2024
Jahr
2025
Jahr
2026
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
23. Okt 22. Okt 21. Okt

Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2024
Jahr
2025
Jahr
2026
  • Mitarbeiter führen und fördern
  • Abläufe planen, durchführen
    und kontrollieren
  • Produkte beschaffen und pflegen
25. Nov 24. Nov 25. Nov
  • Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden
  • Gäste beraten
    und Produkte vermarkten
26. Nov 25. Nov 26. Nov

Prüfungsanmeldung

Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Ihnen zuvor das IHK-Zulassungsschreiben vorliegt.
Zum Ausfüllen des folgenden Formulars verwenden Sie eine aktuelle Software von Adobe® Reader®.
Sollte Ihr Webbrowser das direkte Ausfüllen von Formularen im Reader nicht unterstützen,
können Sie das Formular als PDF-Datei herunterladen und im Reader ausfüllen.
Ihre Anmeldung reichen Sie am besten als PDF-Datei per E-Mail ein, da Ihnen hierbei eine automatische Eingangsbestätigung dieser zugeht. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)
Anmeldeschluss
Herbst Prüfungslauf 14. August
Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 205 KB)

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Erstprüfung
zzgl. Materialgebühr
610,00
nach Aufwand (ca. 100,00 – 150,00 €)
Wiederholungsgebühr 50 Prozent
der Prüfungsgebühr
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn einer Prüfung
100,00
Nachholung einzelner
Prüfungsleistungen
50 Prozent
der Prüfungsgebühr
Zweitschrift
(Prüfungszeugnis)
30,00
Großer Schmuckbrief
(Meisterbrief DIN A3)
50,00
Widerspruchsbescheid
je nach Aufwand
bis 750,00

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