Prüfung "Geprüfte/r Küchenmeister/in“
Die Prüfung zur/zum „Geprüften Küchenmeister/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.
- 1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
- Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
- Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
- Prüfungsteil "Praktische Prüfung"
- 2. Ergebnismitteilung
- 3. Mündliche Ergänzungsprüfung
- 4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
- 5. Bestehensregel
- 6. Hilfsmittel und Rechtsstand
- 7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
- 8. Wiederholung der Prüfung
- IHK-Notenschlüssel:
1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)
Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
Prüfungsfächer: | Dauer: |
1. Volks- und Betriebswirtschaft | 75 Min. |
2. Rechnungswesen | 90 Min. |
3. Recht und Steuern | 75 Min. |
4. Unternehmensführung | 90 Min. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- alle Fächer des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ müssen abgelegt sein
- ein weiteres Jahr (zwei Jahre ohne Ausbildungsberuf) Berufspraxis müssen nachgewiesen werden
Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
Prüfungsfächer: | Dauer: |
1. Mitarbeiter führen und fördern | 60 Min. |
2. Abläufe planen, durchführen und kontrollieren | 60 Min. |
3. Produkte beschaffen und pflegen | 90 Min. |
4. Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden | 90 Min. |
5. Gäste beraten und Produkte vermarkten | 60 Min. |
6. Situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch | 30 Min. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsteil „Praktische Prüfung“
- alle Fächer der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“ müssen abgelegt sein
- ein weiteres Jahr (zwei Jahre ohne Ausbildungsberuf) Berufspraxis müssen nachgewiesen werden
- der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (AdA-Prüfung)
Prüfungsteil "Praktische Prüfung"
Prüfungsfächer: | Dauer: |
1. Praktische Prüfung
|
ca. 120 Min.
ca. 12 Std.
|
2. Ergebnismitteilung
Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung.
3. Mündliche Ergänzungsprüfung
In den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“ besteht für die schriftlichen Prüfungsfächer die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (Dauer ca. 20 Minuten). Gewichtung schriftlich : mündlich => 2 : 1.
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ in nur einem Fach möglich, wenn höchstens eine mangelhafte und keine ungenügende Leistung vorliegen.
ist die Ergänzungsprüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ in nur einem Fach möglich, wenn höchstens eine mangelhafte und keine ungenügende Leistung vorliegen.
Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist eine Ergänzungsprüfung in max. 2 Fächern möglich, unter der Voraussetzung, dass höchstens zwei mangelhafte und keine ungenügende Leistung erzielt wurden.
Achtung: Eine mündliche Ergänzungsprüfung im situationsbezogenen Fachgespräch ist nicht möglich.
Achtung: Eine mündliche Ergänzungsprüfung im situationsbezogenen Fachgespräch ist nicht möglich.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Sofern eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich ist, erhalten Sie mit der Ergebnismitteilung die Einladung.
Sofern eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich ist, erhalten Sie mit der Ergebnismitteilung die Einladung.
d) Hilfsmittel bei mündlicher Ergänzungsprüfung
Das Mitbringen von Hilfsmitteln ist nicht notwendig und auch nicht zugelassen.
Das Mitbringen von Hilfsmitteln ist nicht notwendig und auch nicht zugelassen.
4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfungen – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem unten genannten Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.
5. Bestehensregel
Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.
6. Hilfsmittel und Rechtsstand
Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel und den abgefragten Rechtsstand erhalten Sie ca. 4 - 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.
7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: www.ihk.de/schwaben – Dokumentennummer: 74251. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für die Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ 200 € und „Handlungsspezifische Qualifikationen“ 260 € sowie für die Praktische Prüfung 150 € (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.
8. Wiederholung der Prüfung
Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.
IHK-Notenschlüssel:
sehr gut: | 100 - 92 Punkte |
gut: | 91 - 81 Punkte |
befriedigend: | 80 - 67 Punkte |
ausreichend: | 66 - 50 Punkte |
mangelhaft: | 49 - 30 Punkte |
ungenügend: | 29 - 0 Punkte |