Prüfung "Geprüfte/r Küchenmeister/in“

Die Prüfung zur/zum „Geprüften Küchenmeister/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.

1. Aufbau und Ablauf der Prüfung

Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)

Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Volks- und Betriebswirtschaft 75 Min.
2. Rechnungswesen 90 Min.
3. Recht und Steuern 75 Min.
4. Unternehmensführung 90 Min.
Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
  • alle Fächer des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ müssen abgelegt sein
  • ein weiteres Jahr (zwei Jahre ohne Ausbildungsberuf) Berufspraxis müssen nachgewiesen werden

Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Mitarbeiter führen und fördern 60 Min.
2. Abläufe planen, durchführen und kontrollieren 60 Min.
3. Produkte beschaffen und pflegen 90 Min.
4. Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden 90 Min.
5. Gäste beraten und Produkte vermarkten 60 Min.
6. Situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch 30 Min.
Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsteil „Praktische Prüfung“
  • alle Fächer der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“ müssen abgelegt sein
  • ein weiteres Jahr (zwei Jahre ohne Ausbildungsberuf) Berufspraxis müssen nachgewiesen werden
  • der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (AdA-Prüfung)

Prüfungsteil "Praktische Prüfung"

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Praktische Prüfung
  • Menü und Arbeitsablaufplan (schriftliche Ausarbeitung)
  • Praktische Umsetzung

ca. 120 Min.
ca. 12 Std.

2. Ergebnismitteilung

Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung.

3. Mündliche Ergänzungsprüfung

In den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“ besteht für die schriftlichen Prüfungsfächer die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (Dauer ca. 20 Minuten). Gewichtung schriftlich : mündlich => 2 : 1.
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ in nur einem Fach möglich, wenn höchstens eine mangelhafte und keine ungenügende Leistung vorliegen.
Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist eine Ergänzungsprüfung in max. 2 Fächern möglich, unter der Voraussetzung, dass höchstens zwei mangelhafte und keine ungenügende Leistung erzielt wurden.
Achtung: Eine mündliche Ergänzungsprüfung im situationsbezogenen Fachgespräch ist nicht möglich.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Sofern eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich ist, erhalten Sie mit der Ergebnismitteilung die Einladung.
d) Hilfsmittel bei mündlicher Ergänzungsprüfung
Das Mitbringen von Hilfsmitteln ist nicht notwendig und auch nicht zugelassen.

4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid

Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfungen – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem unten genannten Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.

5. Bestehensregel

Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.

6. Hilfsmittel und Rechtsstand

Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel und den abgefragten Rechtsstand erhalten Sie ca. 4 - 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.

7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr

Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: www.ihk.de/schwaben – Dokumentennummer: 74251. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für die Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ 200 € und „Handlungsspezifische Qualifikationen“ 260 € sowie für die Praktische Prüfung 150 € (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.

8. Wiederholung der Prüfung

Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.

IHK-Notenschlüssel:

sehr gut: 100 - 92 Punkte
gut: 91 - 81 Punkte
befriedigend: 80 - 67 Punkte
ausreichend: 66 - 50 Punkte
mangelhaft: 49 - 30 Punkte
ungenügend: 29 - 0 Punkte