Geprüfte/r Industrietechniker/in Fachrichtung Maschinenbau
Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.
Zulassungsvoraussetzungen
Prüfungsteil „Anwendungskompetenz Technik“ (Teil 1)
anerkannter 3-jähriger Ausbildungsberuf der Fachrichtung Metall, Mechatronik, Elektrotechnik oder Kunststoff
+ mindestens ein Jahr Berufspraxis oder
+ mindestens ein Jahr Berufspraxis oder
anerkannter 2-jähriger Ausbildungsberuf der Fachrichtung Metall, Mechatronik, Elektrotechnik oder Kunststoff
+ mindestens zwei Jahre Berufspraxis oder
+ mindestens zwei Jahre Berufspraxis oder
anerkannten Ausbildungsberuf
+ mindestens drei Jahre Berufspraxis oder
+ mindestens drei Jahre Berufspraxis oder
Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem Hochschulstudium mit technischem Schwerpunkt
+ mindestens ein Jahr Berufspraxis oder
+ mindestens ein Jahr Berufspraxis oder
ohne Ausbildungsberuf
+ mindestens fünf Jahre Berufspraxis
+ mindestens fünf Jahre Berufspraxis
Prüfungsteil „Betriebsorganisation und Produktionsmanagement“ (Teil 2)
Teil 1 der Prüfung abgelegt (darf nicht länger als 5 Jahre zurück liegen)
Prüfungsteil “Betriebliches Projekt” (Teil 3)
Teil 2 der Prüfung abgelegt (darf nicht länger als 5 Jahre zurück liegen)
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis, immer von einer Vollbeschäftigung aus.
Aufbau und Ablauf der Prüfung
Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Die einschlägige, besondere Prüfungsvorschrift finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 146 KB).
Die Rechtsvorschrift und die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB).
Lehrgangsträger
Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten/Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.
Schriftliche Prüfungstermine
Prüfungsteil "Anwendungsbezogene Technik"
Prüfungsfächer |
Jahr
2025
|
Jahr
2026
|
|
15. und 16. Apr
28. und 29. Okt
|
14. und 15 Apr
21. und 22. Okt
|
Prüfungsteil "Betriebsorganisation und Produktionsmanagement"
Prüfungsfächer |
Jahr
2025
|
Jahr
2026
|
|
17. Juni
und
26. Nov.
|
18. Juni
und
18. Nov
|
Prüfungsanmeldung
Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Ihnen zuvor das IHK-Zulassungsschreiben vorliegt.
Zum Ausfüllen des folgenden Formulars verwenden Sie eine aktuelle Software von Adobe® Reader®. Sollte Ihr Webbrowser das direkte Ausfüllen von Formularen im Reader nicht unterstützen, können Sie das Formular als PDF-Datei herunterladen und im Reader ausfüllen.
Ihre Anmeldung reichen Sie am besten als PDF-Datei per E-Mail ein, da Ihnen hierbei eine automatische Eingangsbestätigung dieser zugeht. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)
Anmeldeschluss |
|
Prüfungslauf April | 1. Februar |
Prüfungslauf Juni | 1. April |
Prüfungslauf Okt/Nov | 20. Juli |
Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB) |
Prüfungsgebühren
Prüfung | Prüfungsgebühr in Euro |
Erstprüfung | 560,00 |
Wiederholungsprüfung | 50 Prozent der Prüfungsgebühr |
Ordnungsgemäßer Rücktritt vor Beginn einer Prüfung |
100,00 |
Nachholung einzelner Prüfungsleistungen |
50 Prozent der Prüfungsgebühr |
Zweitschrift (Prüfungszeugnis) |
30,00 |
Großer Schmuckbrief (IHK-Brief DIN A3) |
50,00 |
Widerspruchsbescheid je nach Aufwand |
bis 750,00 |