Weiterbildungsprüfungen

Geprüfte/r Industrietechniker/in Fachrichtung Maschinenbau

Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

anerkannter 3-jähriger Ausbildungsberuf der Fachrichtung Metall, Mechatronik, Elektrotechnik oder Kunststoff
+ mindestens ein Jahr Berufspraxis
oder
anerkannter 2-jähriger Ausbildungsberuf der Fachrichtung Metall, Mechatronik, Elektrotechnik oder Kunststoff
+ mindestens zwei Jahre Berufspraxis
oder
anerkannten Ausbildungsberuf
+ mindestens drei Jahre Berufspraxis
oder
Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem Hochschulstudium mit technischem Schwerpunkt
+ mindestens ein Jahr Berufspraxis
oder
ohne Ausbildungsberuf
+ mindestens fünf Jahre Berufspraxis
Teil 1 der Prüfung abgelegt (darf nicht länger als 5 Jahre zurück liegen)
Teil 2 der Prüfung abgelegt (darf nicht länger als 5 Jahre zurück liegen)

Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis, immer von einer Vollbeschäftigung aus.

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige, besondere Prüfungsvorschrift finden Sie hier.
Hier finden Sie die Rechtsvorschrift und die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen.

Lehrgangsträger

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten/Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.

Schriftliche Prüfungstermine

Prüfungsteil "Anwendungsbezogene Technik"

Prüfungsfächer
Jahr
2026
Jahr
2027
Jahr
2028
  • Mathematische und naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten
  • Industrielle Technologie
  • Anwendungsbezogene Technologie
14. und 15 Apr
21. und 22. Okt
13. und 14. Apr
12. und 13. Okt
11. und 12. Apr
17. und 18 Okt

Prüfungsteil "Betriebsorganisation und Produktionsmanagement"

Prüfungsfächer
Jahr
2026
Jahr
2027
Jahr
2028
  • schriftliche Situationsaufgabe
18. Juni
und
18. Nov
15. Juni
und
18. Nov
13. Juni
und
14. Nov

Prüfungsanmeldung

Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits eine Zulassung zur Prüfung von der IHK erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie nach erfolgreicher Zulassung über folgenden Link tätigen. WICHTIG: Die Zulassung zur Prüfung muss ebenfalls von Ihnen über das Weiterbildungsportal gestellt werden. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)

Anmeldeschluss
Prüfungslauf April 1. Februar
Prüfungslauf Juni 1. April
Prüfungslauf Okt/Nov 20. Juli

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Erstprüfung 560,00
Wiederholungsprüfung 50 Prozent der
Prüfungsgebühr
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn einer Prüfung
100,00
Nachholung einzelner
Prüfungsleistungen
50 Prozent der
Prüfungsgebühr
Zweitschrift
(Prüfungszeugnis)
30,00
Großer Schmuckbrief
(IHK-Brief DIN A3)
50,00
Widerspruchsbescheid
je nach Aufwand
bis 750,00

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