Prüfung "Geprüfte/r Industrietechniker/in" Fachrichtung Maschinenbau

Die Prüfung zur/zum „Geprüften Industrietechniker/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenplan und die Berufspraxis.

1. Aufbau und Ablauf der Prüfung

Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)

Prüfungsteil 1 "Anwendungskompetenz Technik"

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Mathematische und naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten 120 Min.
2. Industrielle Technologien 120 Min.
3. Anwendungsbezogene Technologie – Fachrichtung: Maschinenbau 240 Min.

Voraussetzung für die Ablegung des Prüfungsteils „Betriebsorganisation und Produktionsmanagement“: alle Fächer des Prüfungsteils „Anwendungskompetenz Technik“ müssen abgelegt sein.

Prüfungsteil 2 "Betriebsorganisation und Produktionsmanagement"

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Betriebsorganisation
2. Produktions- und Ideenmanagement
240 Min.
Prüfung in Form einer Situationsaufgabe
Voraussetzung für die Ablegung des Prüfungsteils „Betriebliches Projekt“: Prüfungsteil „Betriebsorganisation und Produktionsmanagement“ muss abgelegt sein.

Prüfungsteil 3 „Betriebliches Projekt“

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Praxisorientierte schriftliche Ausarbeitung (Projektarbeit) 30 Kalendertage
2. Mündliche Präsentation und Fachgespräch (projektarbeitsbezogenes Fachgespräch)
Voraussetzung:
Projektarbeit muss mit mindestens 50 Punkten bestanden sein
ca. 30 Min.

2. Ergebnismitteilung

Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung.

3. Mündliche Ergänzungsprüfung

Im Prüfungsteil „Anwendungskompetenz Technik und im Prüfungsteil „Betriebsorganisation und Produktionsmanagement“ besteht die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Dauer ca. 20 Minuten. Gewichtung schriftlich : mündlich ➔ 2 : 1.
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung möglich, wenn höchstens eine mangelhafte und keine ungenügende Leistung vorliegt.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Sofern eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich ist, erhalten Sie mit der Ergebnismitteilung die Einladung.
d) Hilfsmittel bei mündlicher Ergänzungsprüfung
Das Mitbringen von Hilfsmitteln ist nicht notwendig und auch nicht zugelassen.

4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid

Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfungen – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.

5. Bestehensregel

Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in allen Prüfungsfächern sowie in der Projektarbeit und dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.

6. Hilfsmittel und Rechtsstand

Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel und den abgefragten Rechtsstand erhalten Sie ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.

7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr

Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: www.schwaben.ihk.de – Dokumenten-Nr. 3844080. Ca. 4 - 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für die Prüfungsteile „Anwendungskompetenz Technik“ und „Betriebsorganisation und Produktionsmanagement“ je € 230,- , für den Prüfungsteil „Betriebliches Projekt“ € 100,-. (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.

8. Wiederholung der Prüfung

Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.
Achtung: Wurde das projektarbeitsbezogene Fachgespräch (mündliche Präsentation und Fachgespräch) nicht bestanden, muss die Projektarbeit mit einem neuen Thema nochmals angefertigt werden.

IHK-Notenschlüssel:

sehr gut: 100 - 92 Punkte
gut: 91 - 81 Punkte
befriedigend: 80 - 67 Punkte
ausreichend: 66 - 50 Punkte
mangelhaft: 49 - 30 Punkte
ungenügend: 29 - 0 Punkte