Weiterbildungsprüfung

Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Flugzeugbau

Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

Ausbildungsberuf als Flugzeuggerätemechaniker/in
oder
anerkannter gewerblich-technischer oder handwerklicher Ausbildungsberuf
+ mindestens zwei Jahre im Flugzeugbau
oder
ohne Ausbildungsberuf
+ mindestens vier Jahre im Flugzeugbau
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation abgelegt (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen) und
+ mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
+ Nachweis über Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Ausbildereignungsprüfung)
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/-r Geprüften Industriemeisters/-in Fachrichtung Flugzeugbau haben.
Berufliche Bildung → Vor der Prüfung → Zulassungsantrag

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Rechtsvorschrift finden Sie hier.
Hier finden Sie die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen.

Lehrgangsträger

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten/Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.

Prüfungstermine

  • schriftlich

Prüfungsteil “Fachrichtungsübergreifender BQ-Teil"

Prüfungsfächer Jahr
2026
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
5. Nov. 2026
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
6. Nov. 2026

Prüfungsteil "Fachrichtungsspezifischer HQ-Teil"

Prüfungsfächer
Jahr
2026
  • Technische Kommunikation
  • Technologie der Werk- und Hilfsstoffe
  • Betriebstechnik
1. Juli 2026
  • Fertigungstechnik
  • Fluggerät
2. Juli 2026
  • Situationsbezogenes Fachgespräch
vsl. Juli 2026
  • mündlich (Ergänzungsprüfung*)
Frühjahr Prüfungslauf vsl. KW 41
Herbst Prüfungslauf vsl. KW 09

Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (Ausbildereignungsprüfung)

separater Prüfungslauf zzgl. AdA-Prüfungsgebühr
Informationen zur Ausbildereignungsprüfung finden Sie hier.

Prüfungsanmeldung

Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits eine Zulassung zur Prüfung von der IHK erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie nach erfolgreicher Zulassung über folgenden Link tätigen. WICHTIG: Die Zulassung zur Prüfung muss ebenfalls von Ihnen über das Weiterbildungsportal gestellt werden. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)
Anmeldeschluss
Frühjahr Prüfungslauf 30. April
Herbst Prüfungslauf 25. August

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Erstprüfung 510,00
Wiederholungsprüfung 50 Prozent der
Prüfungsgebühr
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor einer Prüfung
100,00
Nachholung einzelner
Prüfungsleistungen
50 Prozent der
Prüfungsgebühr
Zweitschrift
(Prüfungszeugnis)
30,00
Großer Schmuckbrief
(Meisterbrief DIN A3)
50,00
Widerspruchsbescheid
je nach Aufwand
bis 750,00

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