Prüfung "Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Flugzeugbau
Die Prüfung zur/zum „Geprüften Industriemeister/in - Fachrichtung Flugzeugbau“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenplan und die Berufspraxis.
1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)
Fachrichtungsübergreifender Teil
Prüfungsfächer: | Dauer: |
1. Rechtbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
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90 Min. |
Fachrichtungsspezifischer Teil
Prüfungsfächer: | Dauer: |
1. Technische Kommunikation | 75 Min. |
2. Betriebstechnik | 60 Min. |
3. Fertigungstechnik | 120 Min. |
4. Fluggerät | 120 Min. |
5. Technologie der Werk- und Hilfsstoffe | 75 Min. |
6. Situationsbezogenes Fachgespräch |
ca. 30 Min. – max. 45 Min.
+ Vorbereitungszeit 30 Min.
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Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (Ausbildereignungsprüfung)
(separater Prüfungslauf zzgl. AdA- Prüfungsgebühr)
Prüfungsteile: | Dauer: |
1. Schriftliche Prüfung | 150 Min. |
2. Praktische Prüfung | ca. 30 Min. |
Die folgenden Aufführungen beziehen sich nicht auf die Ausbildereignungsprüfung.
2. Ergebnismitteilung
Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung.
3. Mündliche Ergänzungsprüfung
In jedem Prüfungsteil besteht für die schriftlichen Prüfungsfächer die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (Dauer ca. 20 Minuten). Gewichtung schriftlich : mündlich > 2:1.
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifender Teil“ und „Fachrichtungsspezifischer Teil“ möglich, unter der Voraussetzung, dass höchstens zwei mangelhafte und keine ungenügende Leistungen vorliegen.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des voraussichtlichen Termins und des Anmeldeschlusses. Die fristgerechte Anmeldung ist zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung zwingend notwendig.
4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfungen – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem unten genannten Ansprechpartner in Verbindung.
Einen rechtsförmlichen Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteils zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie Ihr Prüfungszeugnis.
5. Bestehensregel
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
6. Hilfsmittel und Rechtsstand
Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten Sie ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.
7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 4344360. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zurzeit für den „Fachrichtungsübergreifenden Teil“ € 230,-, für den „Fachrichtungsspezifischen Prüfungsteil“ € 280,-(Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn –gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.
8. Wiederholung der Prüfung
Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.
IHK-Notenschlüssel:
sehr gut: | 100 - 92 Punkte |
gut: | 91 - 81 Punkte |
befriedigend: | 80 - 67 Punkte |
ausreichend: | 66 - 50 Punkte |
mangelhaft: | 49 - 30 Punkte |
ungenügend: | 29 - 0 Punkte |