Weiterbildungsprüfung

Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in

Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

anerkannter mindestens dreijähriger kaufmännischer oder verwaltender Ausbildungsberuf
oder
sonstiger anerkannter mindestens dreijähriger Ausbildungsberuf
+ mindestens ein Jahr im kaufmännischen Bereich eines Industriebetriebs
oder
anderer anerkannter Ausbildungsberuf
+ mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich eines Industriebetriebs
oder
ohne Ausbildungsberuf
+ mindestens drei Jahre im kaufmännischen Bereich eines Industriebetriebs
Teil 1 der Prüfung muss abgelegt sein (darf nicht länger als fünf Jahre zurück liegen)
+ mindestens ein Jahr bzw. weiteres Jahr im kaufmännischen Bereich eines Industriebetriebes

Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis, immer von einer Vollbeschäftigung aus.
Berufliche Bildung → Vor der Prüfung → Zulassungsantrag

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Hier finden Sie die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen.

Lehrgangsträger

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.

Prüfungstermine

  • schriftlich

Prüfungsteil 1: "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2026
Jahr
2027
Jahr
2028
Jahr
2029
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
25. März
und
21. Okt
17. März
und
13. Okt
07. März
und
18. Okt
14. März
und
17. Okt

Prüfungsteil 2: "Handlungsspezifische Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2026
Jahr
2027
Jahr
2028
Jahr
2029
Situationsaufgabe 1
30. März
und
26. Okt
30. März
und
19. Okt
28. März
und
26. Okt
26. März
und
25. Okt
Situationsaufgabe 2
31. März
und
27. Okt
31. März
und
20. Okt
29. März
und
27. Okt
27. März
und
26. Okt

  • mündlich: Ergänzungsprüfung* zu Prüfungsteil ‘WBQ’
    Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2028
    Frühjahr Prüfungslauf vsl. KW 26 vsl. KW 26
    Herbst Prüfungslauf vsl. KW 3 in 2027 vsl. KW 3 in 2028 vsl. KW 3 in 2029

  • mündlich: situationsbezogenes Fachgespräch** zu Prüfungsteil ‘HSQ’
Jahr 2026 Jahr 2027
Frühjahr Prüfungslauf vsl. Ende KW 26 und KW 27
Herbst Prüfungslauf vsl. Ende KW 3 u. KW 4 in 2027 vsl. Ende KW 3 und KW 4 in 2028
* **Auf terminliche Sonderwünsche können wir aus organisatorischen Gründen keine Rücksicht nehmen.

Prüfungsanmeldung

Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits eine Zulassung zur Prüfung von der IHK erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie nach erfolgreicher Zulassung über folgenden Link tätigen. WICHTIG: Die Zulassung zur Prüfung muss ebenfalls von Ihnen über das Weiterbildungsportal gestellt werden. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)
ANMELDESCHLUSS
Frühjahr Prüfungslauf 02. Januar
Herbst Prüfungslauf 01. August

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Erstprüfung (beide Prüfungsteile gesamt) 460,00
Wiederholungsprüfung 50 Prozent
der Prüfungsgebühr
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn einer Prüfung (pro Prüfungsteil)
100,00
Nachholung einzelner
Prüfungsleistungen
50 Prozent
der Prüfungsgebühr
Zweitschrift (Prüfungszeugnis) 30,00
Großer Schmuckbrief
(IHK-Brief DIN A3)
50,00
Widerspruchsbescheid
je nach Aufwand
bis 750,00

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