Prüfung "Geprüfte/r Industriefachwirt/in"
Die Prüfung zur/zum „Geprüften Industriefachwirt/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.
- 1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
- Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
- Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- 2. Ergebnismitteilung
- 3. Mündliche Ergänzungsprüfung
- 4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
- 5. Bestehensregel
- 6. Hilfsmittel und Rechtsstand
- 7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
- 8. Wiederholung der Prüfung
- IHK-Notenschlüssel:
1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)
Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
Qualifikationsbereiche: | Dauer: |
1. Volks- und Betriebswirtschaft | 75 Min. |
2. Rechnungswesen | 90 Min. |
3. Recht und Steuern | 75 Min. |
4. Unternehmensführung | 90 Min. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“:
- alle Fächer des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ müssen abgelegt sein und nicht länger als fünf Jahre zurückliegen
- ein weiteres Jahr Berufspraxis muss nachgewiesen werden
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
Handlungsbereiche: | Dauer: |
1. Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
2. Produktionsprozesse
3. Marketing und Vertrieb
4. Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
5. Führung und Zusammenarbeit
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2 x 240 Min.
Prüfung in Form von zwei Situationsaufgaben
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6. Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch
Achtung: Diese mündliche Prüfung kann nur abgelegt werden, wenn alle schriftlichen Prüfungsfächer bestanden wurden. Das Thema wird vom Prüfungsteilnehmer gewählt und ist dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ einzureichen.
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ca. 30 Min. |
2. Ergebnismitteilung
Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung.
3. Mündliche Ergänzungsprüfung
Nur im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ besteht die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (Dauer 15 Minuten).
a) Zum Bestehen
ist eine Ergänzungsprüfung möglich, wenn in höchstens einem Fach eine mangelhafte Leistung vorliegt. Bei ungenügenden Prüfungsleistungen gibt es keine Möglichkeit zur Ergänzungsprüfung. Gewichtung schriftliche Prüfungsleistung : mündlicher Ergänzungsprüfung => 2 : 1.
ist eine Ergänzungsprüfung möglich, wenn in höchstens einem Fach eine mangelhafte Leistung vorliegt. Bei ungenügenden Prüfungsleistungen gibt es keine Möglichkeit zur Ergänzungsprüfung. Gewichtung schriftliche Prüfungsleistung : mündlicher Ergänzungsprüfung => 2 : 1.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des voraussichtlichen Termins und des Anmeldeschlusses. Wenn Sie diese Prüfung wahrnehmen wollen, versäumen Sie nicht, sich anzumelden.
Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des voraussichtlichen Termins und des Anmeldeschlusses. Wenn Sie diese Prüfung wahrnehmen wollen, versäumen Sie nicht, sich anzumelden.
4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
Es besteht die Möglichkeit, sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.
5. Bestehensregel
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
6. Hilfsmittel und Rechtsstand
Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.
7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 74227. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ € 200,-; Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen € 260,- (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen.
8. Wiederholung der Prüfung
Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.
IHK-Notenschlüssel:
sehr gut: | 100 - 92 Punkte |
gut: | 91 - 81 Punkte |
befriedigend: | 80 - 67 Punkte |
ausreichend: | 66 - 50 Punkte |
mangelhaft: | 49 - 30 Punkte |
ungenügend: | 29 - 0 Punkte |