Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/-in

Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

anerkannter mindestens dreijähriger Ausbildungsberuf in der Immobilienwirtschaft
+ mindestens ein Jahr im Immobilienbereich oder
anerkannter mindestens dreijähriger kaufmännischer oder verwaltender Ausbildungsberuf
+ mindestens zwei Jahre im Immobilienbereich oder
anerkannter Ausbildungsberuf
+ mindestens drei Jahre im Immobilienbereich oder
ohne Ausbildungsberuf
+ mindestens fünf Jahre im Immobilienbereich

Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis, immer von einer Vollbeschäftigung aus.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.

Berufliche Bildung → Vor der Prüfung → Zulassungsantrag

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB).

Lehrgangsträger

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.

Prüfungstermine

  • schriftlich
Prüfungsfächer
Jahr
2024
Jahr
2025
Jahr
2026
Jahr
2027
  • Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
  • Personal, Arbeitsorganisation
    und Qualifizierung
  • Immobilienbewirtschaftung
11. März 11. März 10. März 9. März
  • Unternehmenssteuerung
    und Kontrolle
  • Bauprojektmanagement
  • Marktorientierung und Vertrieb,
    Maklertätigkeit
12. März 12. März 11. März 10. März
  • mündlich (Ergänzungsprüfung + situationsbezogenes Fachgespräch)
Jahr 2024
Frühjahr Prüfungslauf vsl. Mitte bis Ende Mai

Prüfungsanmeldung

Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits eine Zulassung zur Prüfung von der IHK erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie nach erfolgreicher Zulassung über folgenden Link tätigen. WICHTIG: Die Zulassung zur Prüfung muss ebenfalls von Ihnen über das Weiterbildungsportal gestellt werden. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)
Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung
Anmeldeschluss
Frühjahr Prüfungslauf 01. Dezember

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Erstprüfung 460,00
Wiederholungsprüfung 50 Prozent der
Prüfungsgebühren
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn einer Prüfung
100,00
Nachholung einzelner
Prüfungsleistungen
50 Prozent der
Prüfungsgebühren
Zweitschrift (Prüfungszeugnis) 30,00
Großer Schmuckbrief
(IHK-Brief Meisterbreif DIN A3)
50,00
Widerspruchsbescheid
je nach Aufwand
bis 750,00

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