Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/-in
Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.
Zulassungsvoraussetzungen
anerkannter mindestens dreijähriger Ausbildungsberuf in der Immobilienwirtschaft
+ mindestens ein Jahr im Immobilienbereich oder
+ mindestens ein Jahr im Immobilienbereich oder
anerkannter mindestens dreijähriger kaufmännischer oder verwaltender Ausbildungsberuf
+ mindestens zwei Jahre im Immobilienbereich oder
+ mindestens zwei Jahre im Immobilienbereich oder
anerkannter Ausbildungsberuf
+ mindestens drei Jahre im Immobilienbereich oder
+ mindestens drei Jahre im Immobilienbereich oder
ohne Ausbildungsberuf
+ mindestens fünf Jahre im Immobilienbereich
+ mindestens fünf Jahre im Immobilienbereich
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis, immer von einer Vollbeschäftigung aus.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
Berufliche Bildung → Vor der Prüfung → Zulassungsantrag
Aufbau und Ablauf der Prüfung
Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB).
Lehrgangsträger
Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.
Prüfungstermine
- schriftlich
Prüfungsfächer |
Jahr
2024
|
Jahr
2025
|
Jahr
2026
|
Jahr
2027
|
|
11. März | 11. März | 10. März | 9. März |
|
12. März | 12. März | 11. März | 10. März |
- mündlich (Ergänzungsprüfung + situationsbezogenes Fachgespräch)
Jahr 2024 | |
Frühjahr Prüfungslauf | vsl. Mitte bis Ende Mai |
Prüfungsanmeldung
Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits eine Zulassung zur Prüfung von der IHK erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie nach erfolgreicher Zulassung über folgenden Link tätigen. WICHTIG: Die Zulassung zur Prüfung muss ebenfalls von Ihnen über das Weiterbildungsportal gestellt werden. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)
Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung
Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung
Anmeldeschluss | |
Frühjahr Prüfungslauf | 01. Dezember |
Prüfungsgebühren
Prüfung | Prüfungsgebühr in Euro |
Erstprüfung | 460,00 |
Wiederholungsprüfung | 50 Prozent der Prüfungsgebühren |
Ordnungsgemäßer Rücktritt vor Beginn einer Prüfung |
100,00 |
Nachholung einzelner Prüfungsleistungen |
50 Prozent der Prüfungsgebühren |
Zweitschrift (Prüfungszeugnis) | 30,00 |
Großer Schmuckbrief (IHK-Brief Meisterbreif DIN A3) |
50,00 |
Widerspruchsbescheid je nach Aufwand |
bis 750,00 |
Downloads
- Lernmaterialien für die IHK-Prüfungsvorbereitung (Link: https://www.dihk-bildung.shop/weiterbildung/)
- Hilfsmittel - schriftliche Prüfung (Link: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/resource/blob/39802/d53f874ddf0c640b9c5daab84af0017b/zugelassene-hilfsmittel-data.pdf)
- Häufig gestellte Fragen zu den Hilfsmitteln (Nr. 6222522)
- Strukturierung der schriftlichen Prüfung (Link: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/resource/blob/39776/6edb387b412dc4353bba74fe30c063cf/gesamtliste-strukturierungen-data.pdf)
- Punkte- und Notenschlüssel für IHK-Weiterbildungsprüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 126 KB) (Nr. 547116)