Prüfung Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in
Die Prüfung zur/zum „Geprüften Immobilienfachwirt/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.
1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)
Prüfungsfächer: | Dauer: |
1. Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft | 60 Min. |
2. Unternehmenssteuerung und Kontrolle | 90 Min. |
3. Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung | 120 Min. |
4. Immobilienbewirtschaftung | 120 Min. |
5. Bauprojektmanagement | 120 Min. |
6. Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit | 120 Min. |
pflichtmündliche Prüfung: | Dauer: |
7. Präsentation und Fachgespräch
Achtung: Diese mündliche Prüfung kann nur abgelegt werden, wenn alle schriftlichen Prüfungsleistungen bestanden wurden.
Das Thema wird vom Prüfungsteilnehmer gewählt und ist dem Prüfungsausschuss bis spätestens zu einem von der IHK Schwaben festgelegten Termin einzureichen.
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30 Min. |
2. Ergebnismitteilung
Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung.
3. Mündliche Ergänzungsprüfung
Für die schriftlichen Prüfungsfächer besteht die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (Dauer ca. 15 Min.) Sofern die Ergänzungsprüfung möglich ist, erhalten Sie die Einladung mit der Ergebnismitteilung.
a) Zum Bestehen
ist die mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn höchstens zwei mangelhafte und keine ungenügende Leistung in den schriftlichen Prüfungsfächern vorliegen. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen ist keine Ergänzungsprüfung möglich.
Gewichtung schriftliche Prüfungsleistung : mündliche Prüfungsleistung => 2 : 1.
ist die mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn höchstens zwei mangelhafte und keine ungenügende Leistung in den schriftlichen Prüfungsfächern vorliegen. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen ist keine Ergänzungsprüfung möglich.
Gewichtung schriftliche Prüfungsleistung : mündliche Prüfungsleistung => 2 : 1.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
Es besteht die Möglichkeit – nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfungen – sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem unter “Kontakt” genannten Ansprechpartner in Verbindung.
Einen rechtsförmlichen Bescheid erhalten Sie dann nach Abschluss der Gesamtprüfung; bei Bestehen in Form des Prüfungszeugnisses.
5. Bestehensregel
Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.
6. Hilfsmittel und Rechtsstand
Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel und den abgefragten Rechtsstand erhalten Sie ca. 4 - 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.
7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/– Dokumentennummer: 80239. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit € 460,- (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung - nicht Lehrgangsbeginn - gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in die Prüfung zu bezahlen.
8. Wiederholung der Prüfung
Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren angetreten wird.
IHK-Notenschlüssel:
sehr gut: | 100 - 92 Punkte |
gut: | 91 - 81 Punkte |
befriedigend: | 80 - 67 Punkte |
ausreichend: | 66 - 50 Punkte |
mangelhaft: | 49 - 30 Punkte |
ungenügend: | 29 - 0 Punkte |