Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen

Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen. Berufliche Bildung→ Vor der Prüfung – > Zulassungsantrag

Zulassungsvoraussetzungen

anerkannter nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelter kaufmännischer, verwaltender, medizinischer oder handwerklicher Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens
+ mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
bundesrechtlich geregelter Beruf im Gesundheitswesen oder ein dreijähriger landesrechtlich geregelter Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen
+ mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
einschlägiges Hochschulstudium
+ mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
sonstiger anerkannter kaufmännischer, verwaltender oder hauswirtschaftlicher Ausbildungsberuf
+ mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
ohne Ausbildungsberuf
mindestens 5 Jahre Berufspraxis
Die nachzuweisende Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu kaufmännisch-verwaltenden Sachaufgaben haben. Üblicherweise können Sie diese Berufspraxis in der Verwaltung einer Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens und nicht bei der Arbeit am Patienten erwerben.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus.
Berufliche Bildung→ Vor der Prüfung – > Zulassungsantrag

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB).

Lehrgangsträger

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.

Prüfungstermine

  • schriftlich
Prüfungsfächer Jahr
2024
Jahr
2025
Jahr
2026
Jahr
2027
Situationsaufgabe 1 21. Okt 20. Okt 19. Okt 18. Okt
Situationsaufgabe 2 22. Okt 21. Okt 20. Okt 19. Okt
  • mündlich (situationsbezogenes Fachgespräch)
Prüfungslauf Oktober 2024 Prüfungslauf Okt 2025
Herbst Prüfungslauf evtl. KW 5 – 7 2025 evtl. KW 5 – 7 2026

Prüfungsanmeldung

Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Ihnen zuvor das IHK-Zulassungsschreiben vorliegt.
Zum Ausfüllen des folgenden Formulars verwenden Sie eine aktuelle Software von Adobe® Reader®.
Sollte Ihr Webbrowser das direkte Ausfüllen von Formularen im Reader nicht unterstützen, können Sie das Formular als PDF-Datei herunterladen und im Reader ausfüllen.
Ihre Anmeldung reichen Sie am besten als PDF-Datei per E-Mail ein, da Ihnen hierbei eine automatische Eingangsbestätigung dieser zugeht. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)
Anmeldeschluss
Herbst 14. August
Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB)

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Erstprüfung 460,00
Wiederholungsprüfung 50 Prozent der
Prüfungsgebühr
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn einer Prüfung
100,00
Nachholung
einzelner Prüfungsleistungen
50 Prozent der
Prüfungsgebühr
Zweitschrift (Prüfungszeugnis) 30,00
Großer Schmuckbrief
(IHK-Brief DIN A3)
50,00
Widerspruchsbescheid
je nach Aufwand
bis 750,00

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