Prüfung "Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen"

Die Prüfung zum/zur „Geprüften Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenplan und die Berufspraxis.

1. Aufbau und Ablauf der Prüfung

Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)
Handlungsbereiche: Dauer:
1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten
4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
5. Führen und Entwickeln von Personal
6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
2 x 300 Min.
Prüfung in Form von zwei Situationsaufgaben
7. Präsentation und Fachgespräch
Achtung: Diese mündliche Prüfung kann nur abgelegt werden, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde.
Das Thema wird vom Prüfungsteilnehmer gewählt und ist dem Prüfungsausschuss bei Eintritt in die schriftliche Prüfung einzureichen.
ca. 30 Min.

2. Ergebnismitteilung

Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt.

3. Mündliche Ergänzungsprüfung

Zum Bestehen und zur Notenverbesserung ist keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.

4. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid

Es besteht die Möglichkeit, sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem genannten Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.

5. Bestehensregel

Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie im schriftlichen und im mündlichen Prüfungsfach mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.

6. Hilfsmittel und Rechtsstand

Die in den Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten Sie ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.

7. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr

Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/– Dokumentennummer: 164370. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit € 460,- (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn – gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in die Prüfung zu bezahlen.

8. Wiederholung der Prüfung

Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Ein bereits bestandenes Prüfungsfach wird automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.

IHK-Notenschlüssel:

sehr gut: 100 - 92 Punkte
gut: 91 - 81 Punkte
befriedigend: 80 - 67 Punkte
ausreichend: 66 - 50 Punkte
mangelhaft: 49 - 30 Punkte
ungenügend: 29 - 0 Punkte