Sachkundeprüfung

Wach- und Sicherheitsgewerbe

Achtung: Die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer ist demnach keine Garantie um im Bewachungsgewerbe tätig zu werden. Es bedarf zusätzlich noch der Zuverlässigkeit.
Die Sachkundeprüfung soll den Nachweis erbringen, dass die in den nachfolgend genannten Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglichen.
Die Sachkundeprüfung muss jeder Angestellte, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, erfolgreich absolviert haben:
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive)
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
  • Für andere gewerbliche Tätigkeiten von Wach- und Sicherheitsunternehmen reicht die Unterrichtung gemäß §34a GewO.
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen)
  • Bewachung in leitender Funktion in Flüchtlingsunterkünften
  • Bewachung in leitender Funktion in zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Bevor diese Tätigkeiten das erste Mal ausgeübt werden, muss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Der Unternehmer darf Personal ohne Sachkundeprüfung nicht in den sechs genannten Bereichen einsetzen! Unabhängig von diesen Tätigkeiten muss der Gewerbetreibende immer den Sachkundenachweis erbringen.
Unter anderem gilt diese Sachkundeprüfung auch für das Tätigkeitsfeld:
  • der Selbständigkeit
  • der Bereichsleitung/Geschäftsführung
  • der gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person
Für andere gewerbliche Tätigkeiten von Wach- und Sicherheitsunternehmen reicht die Unterrichtung gemäß §34a GewO.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist neben der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung zusätzlich noch die Zuverlässigkeit. Es gibt auch Gründe, bei deren Vorliegen die Zuverlässigkeit zu versagen ist. Diese liegt zum Beispiel nicht vor, wenn sich die Person während der letzten drei Jahre vor der Zuverlässigkeitsprüfung nicht im Inland oder einem anderen EU-/EWR-Staat aufgehalten hat und die erforderliche Zuverlässigkeit deshalb nicht oder nicht ausreichend festgestellt werden kann.

Lehrgangsträger / Prüfungsvorbereitung

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier (PDF-Datei · 34 KB).
Literatur zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung finden Sie hier (PDF-Datei · 84 KB) oder auf der Homepage des SecuMedia Verlages.
Weitere nützliche Informationen zum Thema “Wissen & Tipps” zur Sachkundeprüfung im Wach- und Sicherheitsgewerbe finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung für das Bewachungsgewerbe finden Sie hier (PDF-Datei · 2278 KB).
Den Rahmenplan mit Lernzielen zur Sachkundeprüfung finden Sie hier. (PDF-Datei · 89 KB)
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (PDF-Datei · 240 KB).

Anmeldeformulare

Anmeldeformulare zur Sachkundeprüfung finden Sie hier (PDF-Datei · 125 KB).  

Prüfungstermine 2023

schriftlicher Termin
+ mündlicher Wiederholungstermin
mündlicher Termin
Anmeldeschluss
Status
19. Januar 2023
27. Januar 2023
19. Dezember 2022
ausgebucht
16. Februar 2023
24. Februar 2023 
19. Januar 2023
ausgebucht
16. März 2023
24. März 2023
16. Februar 2023
ausgebucht
20. April 2023
28. April 2023  
16. März 2023
ausgebucht
25. Mai 2023
2. Juni 2023
20. April 2023
ausgebucht
22. Juni 2023
30. Juni 2023
25. Mai 2023
ausgebucht
20. Juli 2023
28. Juli 2023
15. Juni 2023
21. September 2023
29. September 2023
20. Juli 2023
19. Oktober 2023
27. Oktober 2023
21. September 2023
16. November 2023
24. November 2023
19. Oktober 2023
Die Prüfungen werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt.

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Gesamtprüfung
(schriftlich und mündlich)
150,00
mündliche Wiederholungsprüfung
80,00
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn der Gesamtprüfung
75,00
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn der mündlichen Prüfung
40,00

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