Wichtige Hinweise IHK Sachkundeprüfung Wach- und Sicherheitsgewerbe

Sehr geehrte(r) Prüfungsteilnehmer(in), diese Informationen erläutern Ihnen die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. Sie sollen Ihnen helfen, sich auf Ihre Prüfung einzustellen und dazu beitragen, dass Sie sich sicher fühlen, weil Sie wissen, was Sie erwartet.

Wer kann grundsätzlich teilnehmen?

An der Sachkunde kann jeder teilnehmen, der sich rechtzeitig bei der IHK schriftlich anmeldet, in deren Bezirk sein Beschäftigungsort oder seine Aus- und Fortbildungsstätte liegt oder der Prüfling seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung nachweisen?

Die Vorbereitung ist grundsätzlich frei und kann durch Schulungsmaßnahmen oder auch durch selbständiges Lernen erfolgen. Es gibt verschiedene Weiterbildungseinrichtungen, die entsprechende Schulungen und Vorbereitungskurse anbieten.

Was wird geprüft?

Inhalte und Anforderungen der Prüfung ergeben sich aus § 4 Bewachungsverordnung (BewachV) und der Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung, siehe auch unter (www.schwaben.ihk.de, Stichwort: Bewachungsgewerbe). Gegenstand der Sachkundeprüfung sind die in § 4 Bewachungsverordnung aufgeführten Sachgebiete. Im Einzelnen sind dies:
  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschl. Gewerberecht und Datenschutzrecht
  2. Bürgerliches Gesetzbuch
  3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschl. Umgang mit Waffen
  4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  6. Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Die Anforderungen der Sachkundeprüfung sind für Gewerbetreibende und Personal gleich.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungssprache Deutsch ist.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die schriftliche Prüfungszeit beträgt 120 Minuten. Die Aufgabensätze bestehen aus Multiple-Choice-Fragen (Antwort-Wahl-Verfahren). Zu jeder Frage sind mehrere Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, davon ist mindestens eine Lösung richtig, maximal sind zwei Lösungen richtig. Eine Aufgabe wird nur dann als richtig gewertet, wenn insgesamt die richtige(n) Antworten angegeben werden.
Nicht lesbare oder unklare Antworten werden als falsch gewertet.
Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
Der mündliche Prüfungsteil umfasst ca. 15 Minuten. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung mit mindestens 50 % der zu vergebenden Gesamtpunkte bestanden hat. Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der zu vergebenden Gesamtpunkte erreicht werden.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt für die Gesamtprüfung (schriftlich und mündlich) € 150,00, für die mündliche Wiederholungsprüfung € 80,00.
Die Gebühr ist bar vor Prüfungsbeginn im Kundenmanagement der IHK zu entrichten. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich. Sollte Ihr Unternehmen, Bildungsträger etc. auf der Anmeldung die Übernahme der Prüfungsgebühr bestätigt haben, wird die Prüfungsgebühr direkt dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
Die Aushändigung der Prüfungsbescheinigung erfolgt in diesem Fall erst nach Eingang der Zahlung.
Sowohl bei Nichtbestehen der Prüfung als auch bei unentschuldigter Nichtteilnahme ist die jeweils volle Prüfungsgebühr zu entrichten.
Bei schriftlich entschuldigter Nichtteilnahme aus wichtigem Grund fällt für die Gesamtprüfung (schriftlich und mündlich) eine Stornogebühr von € 75,00 an, für die mündliche Wiederholungsprüfung eine Stornogebühr von 40,00 €.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Sie werden nach Abschluss des schriftlichen Prüfungsteils über ihr Prüfungsergebnis informiert. Konnten Sie die schriftliche Prüfung erfolgreich abschließen, wird Ihnen der konkrete Termin der mündlichen Prüfung mitgeteilt.
In der mündlichen Prüfung erwartet Sie ein aus drei Prüfern bestehender Prüfungsausschuss.
Sollten Sie lediglich die schriftliche Prüfung erfolgreich abgelegt haben, können Sie innerhalb eines Jahres den mündlichen Prüfungsteil nachholen. Nach diesem Zeitraum ist wiederum die Gesamtprüfung abzulegen.
Wie auch bei anderen Prüfungen …
  • Müssen Sie bei der Prüfung selbstständig arbeiten. Bei Täuschungshandlungen oder Störung des Prüfungsablaufes können Sie von der Prüfung ausgeschlossen und die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden.
  • Nach einer verbindlichen Anmeldung hat eine eventuelle Abmeldung zwingend schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme wird grundsätzlich eine Stornogebühr erhoben.
  • Falls Sie vor Beginn der Prüfung zurücktreten, gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
  • Falls Sie nach Prüfungsbeginn zurücktreten oder an der Prüfung nicht teilnehmen ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
  • Zu Prüfungsbeginn wird die Legitimation geprüft. Bringen Sie deshalb bitte zur Prüfung das Einladungsschreiben und Ihren Personalausweis/Reisepass mit und halten Sie diese Unterlagen zum Prüfungsbeginn bereit