IHK Schwaben

Geprüfte/r Betriebswirt/in - Master Professional in Business Management

Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erfüllt und folgendes nachweist:
1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss (DQR Stufe 6) nach dem Berufsbildungsgesetz,
oder
2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung
a) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“ oder
b) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“,
oder
3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis,
oder
4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.

Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis, immer von einer Vollbeschäftigung aus.
Berufliche Bildung → Vor der Prüfung → Zulassungsantrag

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Hier finden Sie die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen.

Lehrgangsträger

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten/Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier bzw. hier.

Prüfungstermine

Prüfungsteil 1 “schriftliche Aufgabenstellungen”

Prüfungsfach Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2028
  • Aufgabenstellung 1
10. Juni
und
9. Dez.
9. Juni
und
1. Dez
7. Juni
und
29. Nov
  • Aufgabenstellung 2
11. Juni
und
10. Dez.
10. Juni
und
2. Dez
8. Juni
und
30. Nov
  • Aufgabenstellung 3
17. Juni
und
16. Dez.
16. Juni
und
7. Dez
14. Juni
und
6. Dez

Prüfungsteil 2 “mündliche Prüfung”

Jahr 2026* Jahr 2027*
Frühjahr Prüfungslauf vsl. KW 30 vsl. KW 29
Herbst Prüfungslauf vsl. KW 3/2027 wird noch bekanntgegeben
*Auf terminliche Sonderwünsche können wir aus organisatorischen Gründen keine Rücksicht nehmen.

Prüfungsteil 3 “Projektarbeit”

Jahr 2026 Jahr 2027
PJA* PJA-FG** PJA* PJA-FG**
Frühjahr Prüfungslauf
21.09.2026
(Themeneinreichung: 06.07.2026)
vsl. KW 8
20.09.2027
(Themeneinreichung: 05.07.2027)
wird noch bekanntgegeben
Herbst Prüfungslauf
15.03.2027
(Themeneinreichung: 07.01.2027)
vsl. KW 28
13.03.2028
(Themeneinreichung: 07.01.2028)
wird noch bekanntgegeben
* PJA Projektarbeit Starttermin der Anfertigung
** PJA FG Projektarbeitsbezogenes-Fachgespräch
* **Auf terminliche Sonderwünsche können wir aus organisatorischen Gründen keine Rücksicht nehmen.

Hilfestellung zur Themenerarbeitung für Ihre Projektarbeit finden Sie hier.
Das Formblatt / Beispiel zur Themeneinreichung für Ihre Projektarbeit finden Sie hier (DOC-Datei · 30 KB).
Informationen zur Gestaltung und Erarbeitung Ihrer Projektarbeit finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 335 KB).

Das (gesamte) Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist müssen alle Prüfungsleistungen erneut abgelegt werden.

Prüfungsanmeldung

Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits eine Zulassung zur Prüfung von der IHK erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie nach erfolgreicher Zulassung über folgenden Link tätigen. WICHTIG: Die Zulassung zur Prüfung muss ebenfalls von Ihnen über das Weiterbildungsportal gestellt werden. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)
Anmeldeschluss
Frühjahr 15. März
Herbst 21. August

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Erstprüfung (alle drei Prüfungsteile zusammen) 560,00
Wiederholungsprüfung 50 Prozent der Prüfungsgebühren
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn der Prüfung (pro Prüfungsteil)
100,00
Nachholung einzelner Prüfungsleistungen 50 Prozent der Prüfungsgebühren
Zweitschrift (Zeugnis) 30,00
Großer Schmuckbrief
(IHK-Brief DIN A3)
50,00
Widerspruchsbescheid
je nach Aufwand
bis 750,00

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