IHK Schwaben

Geprüfte/r Betriebswirt/in Master Professional in Business Management

Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:

1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss (DQR Stufe 6) nach dem Berufsbildungsgesetz,

2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung
a) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“ oder
b) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“,

3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder

4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
Berufliche Bildung → Vor der Prüfung → Zulassungsantrag

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 45 KB).

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB).

Lehrgangsträger

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten/Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.

Prüfungstermine

Prüfungsteil 1 “schriftliche Aufgabenstellungen”

Prüfungsfach
Jahr 2024
Jahr 2025
Jahr 2026
Jahr 2027
Aufgabenstellung 1
11. Juni
und
26. Nov.
11. Juni
und
9. Dez.
10. Juni
und
9. Dez.
09. Juni
und
1. Dez
Aufgabenstellung 2
12. Juni
und
27. Nov.
12. Juni
und
10. Dez.
11. Juni
und
10. Dez.
10. Juni
und
2. Dez
Aufgabenstellung 3
18. Juni
und
3. Dez.
18. Juni
und
16. Dez.
17. Juni
und
16. Dez.
16. Juni
und
7. Dez

Prüfungsteil 2 “mündliche Prüfung”

Jahr 2023
Jahr 2024
Jahr 2025
Frühjahr Prüfungslauf
vsl. KW 27/28
vsl. KW 28
vsl. KW 29
Herbst Prüfungslauf
vsl. KW 50
vsl. KW 50
offen

Prüfungsteil 3 “projektarbeitsbezogener Prüfungsteil – Projektarbeit”

Jahr 2023
Jahr 2024
PJA*
PJA-FG**
PJA*
PJA-FG**
Frühjahr Prüfungslauf
18.09.2023
ca. KW 8 – 9 in 2024
16.09.2024
vsl. KW 8 – 9 in 2025
Herbst Prüfungslauf
04.03.2024
vsl. KW 26 – 27 in 2024
24.02.2025
vsl. KW 26 – 28 in 2025
* PJA Projektarbeit Starttermin der Anfertigung
** Projektarbeitsbezogenes-Fachgespräch 

Hilfestellung zur Themenerarbeitung für Ihre Projektarbeit finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 45 KB).
Das Formblatt / Beispiel zur Themeneinreichung für Ihre Projektarbeit finden Sie hier (DOC-Datei · 35 KB).
Informationen zur Gestaltung und Erarbeitung Ihrer Projektarbeit finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 187 KB).

Prüfungsanmeldung

Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Ihnen zuvor das IHK-Zulassungsschreiben vorliegt.
Zum Ausfüllen des folgenden Formulars verwenden Sie eine aktuelle Software von Adobe® Reader®.
Sollte Ihr Webbrowser das direkte Ausfüllen von Formularen im Reader nicht unterstützen, können Sie das Formular als PDF-Datei herunterladen und im Reader ausfüllen.
Ihre Anmeldung reichen Sie am besten als PDF-Datei per E-Mail ein, da Ihnen hierbei eine automatische Eingangsbestätigung dieser zugeht. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)
Anmeldeschluss
Frühjahr
15. März
Herbst
21. August

Prüfungsgebühren

Prüfung
Prüfungsgebühr in Euro
Erstprüfung
560,00
Wiederholungsprüfung
50 Prozent der Prüfungsgebühren
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn der Prüfung
100,00
Nachholung einzelner Prüfungsleistungen
50 Prozent der Prüfungsgebühren
Zweitschrift (Zeugnis)
30,00
Großer Schmuckbrief
(IHK-Brief DIN A3)
50,00
Widerspruchsbescheid
je nach Aufwand
bis 750,00

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