IHK Schwaben

Prüfung "Geprüfte/r Betriebswirt/in“ VO vom 18.12.2020 „Master Professional in Business Management"

Die Prüfung zur/zum „Geprüften Betriebswirt/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenplan und die Berufspraxis.

1. Aufbau und Ablauf der Prüfung

Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)

Schriftlicher Prüfungsteil

3 Situationsaufgaben je 240 min: aus folgenden Handlungsbereichen
1. Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten
2. Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten
3. Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren
4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten
5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen

Voraussetzung für die Ablegung des mündlichen Prüfungsteils: Schriftlicher Prüfungsteil muss abgelegt sein.

Mündlicher Prüfungsteil

Umfasst alle 5 Handlungsbereiche. Schwerpunkt jedoch 5. Handlungsbereich: max. 45 Min.
Voraussetzung für die Ablegung des Prüfungsteils „Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“: alle Prüfungsteile müssen bestanden sein.

Prüfungsteil “Projektarbeit und projektbezogenes Fachgespräch”

Prüfungsfächer: Dauer:
1. Fachübergreifende Projektarbeit als Hausaufgabe 30 Kalendertage
2. Präsentation zur Projektarbeit
Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch
Voraussetzung: Projektarbeit muss mit mindestens 50 Punkten bestanden sein
max. 15 Min.
max. 30 Min.

2. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid

Es besteht die Möglichkeit, sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem genannten Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.

3. Bestehensregel

Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in allen Prüfungsteilen sowie in der Projektarbeit und dem Fachgespräch (ohne Rundung) mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.

4. Hilfsmittel und Rechtsstand

Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel und den abgefragten Rechtsstand erhalten Sie ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.

5. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr

Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer 5074252. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr.

6. Wiederholung der Prüfung

Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Die Gesamtprüfung muss innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein.
Achtung: Wurde das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden, muss die Projektarbeit mit einem neuen Thema nochmals angefertigt werden.

IHK-Notenschlüssel:

sehr gut: 100 - 92 Punkte
gut: 91 - 81 Punkte
befriedigend: 80 - 67 Punkte
ausreichend: 66 - 50 Punkte
mangelhaft: 49 - 30 Punkte
ungenügend: 29 - 0 Punkte