Geprüfte/-r Bankfachwirt/-in

Die Zulassung zur Prüfung muss vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch vier Monate vor der ersten schriftlichen Prüfung vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

Ausbildungsberuf als Bankkaufmann/frau oder Sparkassenkaufmann/frau
+ mindestens zwei Jahre im Kreditwesen oder
anerkannter kaufmännischer oder verwaltender Ausbildungsberuf
+ mindestens drei Jahre im Kreditwesen oder
ohne Ausbildungsberuf
+ mindestens sechs Jahre im Kreditwesen
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis, immer von einer Vollbeschäftigung aus.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
Berufliche Bildung → Vor der Prüfung→ Zulassungsantrag

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB).

Lehrgangsträger

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier.

schriftliche Prüfungstermine

Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen"


Prüfungsfächer Jahr
2024
Jahr
2025
Jahr
2026
Jahr
2027
  • Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
  • Betriebswirtschaft
  • Volkswirtschaft
18. März 18. März 16. März 15. März
  • Recht
19. März 19. März 17. März 16. März

Prüfungsteil "Spezielle Qualifikationen"
(1 aus 3 Fächern)

Prüfungsfächer Jahr
2024
Jahr
2025
Jahr
2026
Jahr
2027
  • Privatkundengeschäft
  • Immobiliengeschäft
  • Firmenkundengeschäft
19. März 19. März 17. März 16. März

Mündliche- und Ergänzungsprüfungen Termine

Jahr 2024
Frühjahr 10. – 14. Juni

Prüfungsanmeldung

Eine verbindliche Anmeldung kann nur dann erfolgen, wenn Ihnen zuvor das IHK-Zulassungsschreiben (9- stellige ID-Nummer)vorliegt. Eine Zulassung können Sie online, mit Einreichung aller benötigten Unterlagen, stellen (s. oben unter “Zulassungsvoraussetzungen” – > Vor der Prüfung oder unter der Dok.- Nummer 4385768).
Zum Ausfüllen des folgenden Formulars verwenden Sie eine aktuelle Software von Adobe® Reader®.
Sollte Ihr Webbrowser das direkte Ausfüllen von Formularen im Reader nicht unterstützen, können Sie das Formular als PDF-Datei herunterladen und im Reader ausfüllen.
Ihre Anmeldung reichen Sie am besten als PDF-Datei per E-Mail ein, da Ihnen hierbei eine automatische Eingangsbestätigung dieser zugeht. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung postalisch zugesandt. (mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel)
Anmeldeschluss
Frühjahr Prüfungslauf 10. Januar
Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 304 KB)

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Erstprüfung 460,00
Wiederholungsprüfung 50 Prozent der Prüfungsgebühr
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn einer Prüfung
100,00
Nachholung einzelner Prüfungsleistungen 50 Prozent der Prüfungsgebühr
Zweitschrift (Zeugnis) 30,00
Großer Schmuckbrief
(IHK-Brief DIN A3)
50,00
Widerspruchsbescheid
je nach Aufwand
bis 750,00

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