Prüfung "Geprüfte/r Bankfachwirt/in"
Die Prüfung zur/zum „Geprüften Bankfachwirt/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis.
- 1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
- Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen"
- Prüfungsteil "Spezielle Qualifikationen“
- 2. Ergebnismitteilung
- 3. Mündliche Ergänzungsprüfung
- 4. Mündliche Pflichtprüfung
- 5. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
- 6. Bestehensregel
- 7. Hilfsmittel und Rechtsstand
- 8. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
- 9. Wiederholung der Prüfung
- IHK-Notenschlüssel:
1. Aufbau und Ablauf der Prüfung
Termine (Bekanntgabe bei Lehrgangsbeginn)
Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen"
Prüfungsbereiche: | Dauer: |
1. Allgemeine Bankbetriebswirtschaft | 2 Std. |
2. Betriebswirtschaft | 2 Std. |
3. Volkswirtschaft | 2 Std. |
4. Recht | 2 Std. |
Prüfungsteil "Spezielle Qualifikationen“
Der Prüfungseilnehmer wählt einen der
Prüfungsbereiche: | Dauer: |
1. a) Privatkundengeschäft oder
b) Immobiliengeschäft oder
c) Firmenkundengeschäft
|
2 Std.
2 Std.
2 Std.
|
2. Praxisorientiertes Situationsgespräch (pflichtmündliche Prüfung im gewählten Prüfungsbereich) |
30 Min.
+ Vorbereitungszeit 30 Min.
|
2. Ergebnismitteilung
Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. „Ergebnismitteilung“ schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung und mündlicher Pflichtprüfung
3. Mündliche Ergänzungsprüfung
Sowohl im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ als auch im Prüfungsteil „Spezielle Qualifikationen“ besteht die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung, jedoch darf jeweils nur eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegen (Gewichtung schriftlich : mündlich -> 2 : 1, Dauer jeweils ca. 15 min).
a) Zum Bestehen
ist die Ergänzungsprüfung ab mindestens 40 Punkten möglich.
ist die Ergänzungsprüfung ab mindestens 40 Punkten möglich.
b) Zur Notenverbesserung
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich.
c) Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des voraussichtlichen Termins und des Anmeldeschlusses. Wenn Sie diese Prüfung wahrnehmen wollen, versäumen Sie nicht, sich anzumelden.
Mit der sog. „Ergebnismitteilung“ erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des voraussichtlichen Termins und des Anmeldeschlusses. Wenn Sie diese Prüfung wahrnehmen wollen, versäumen Sie nicht, sich anzumelden.
4. Mündliche Pflichtprüfung
Die Zulassung zur mündlichen Pflichtprüfung in dem gewählten Prüfungsbereich (Privatkunden-, Immobilien- oder Firmenkundengeschäft) ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prüfung (Beide Prüfungsteile: grundlegende und spezielle Qualifikationen; ggf. nach ein oder zwei Ergänzungsprüfungen) in mehr als einem Prüfungsbereich keine ausreichenden Leistungen erzielt wurden.
5. Prüfungseinsicht / rechtsförmlicher Bescheid
Es besteht die Möglichkeit, sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem unten genannten Ansprechpartner in Verbindung.
Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis.
6. Bestehensregel
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
7. Hilfsmittel und Rechtsstand
Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung / Einladung mitgeteilt.
8. Anmeldung und Einladung zur Prüfung / Prüfungsgebühr
Zu jeder (Teil-)Prüfung müssen Sie sich eigenständig anmelden. Bitte entnehmen Sie die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss sowie das Anmeldeformular unserer Internet-Seite: https://www.ihk.de/schwaben/ – Dokumentennummer: 73972. Ca. 4 – 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel.
Mit der Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit 460,00 € (Gebührentarif der IHK Schwaben, aktueller Stand). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – nicht Lehrgangsbeginn - gültige Tarif und ist in einem Betrag vor der Prüfung zu bezahlen.
9. Wiederholung der Prüfung
Die Prüfung kann nach Abschluss der Gesamtprüfung zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird.
IHK-Notenschlüssel:
sehr gut: | 100 - 92 Punkte |
gut: | 91 - 81 Punkte |
befriedigend: | 80 - 67 Punkte |
ausreichend: | 66 - 50 Punkte |
mangelhaft: | 49 - 30 Punkte |
ungenügend: | 29 - 0 Punkte |