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Nutzung des Bildungsportals (BBO) für Auszubildende

Nutzung des Bildungsportals (BBO)

Alle Auszubildende, die demnächst zur Prüfung anstehen, haben unlängst die persönlichen Zugangsdaten zum Bildungsportal Online (BBO) bekommen. Melden Sie sich bitte baldmöglichst im Bildungsportal an.
Die Auszubildenden und die Prüflinge der IHK Schwaben können über das Bildungsportal Online (BBO) die Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfungen zum Veröffentlichungstermin online einsehen. Über den Newsfeed stellt die IHK Schwaben laufend aktuelle Informationen zur Ausbildung und Prüfung bereit. Auch das hochladen des Berichtsheftes (Ausbildungsnachweis) erfolgt über das Bildungsportal.
Sie haben noch keinen Zugang zum Bildungsportal Online (BBO)?

Ihre Zugangsdaten können Sie beim Ausbildungsservice anfordern: ausbildungsservice@schwaben.ihk.de

Berichtsheft als Voraussetzung für die Anmeldung zur Abschlussprüfung

  • Um sich erfolgreich für die Abschlussprüfung anmelden zu können, muss im Rahmen der Prüfungsanmeldung ein ordnungsgemäß und vollständig geführtes Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) über das Bildungsportal Online (BBO) als PDF hochzuladen werden.
  • Der Upload muss vor Abschluss der Prüfungsanmeldung erfolgen, da erst danach die Anmeldung abgeschlossen werden kann.

FAQ: Umgang mit dem Berichtsheft – Upload und Weiterführung

Wen betrifft das Hochladen des Berichtsheftes?
Alle Auszubildenden, die ein aktiven Ausbildungsverhältnis haben, außer Umschüler und Externe Prüfungsteilnehmer.
Zu welcher Prüfungsart muss das Berichtsheft hochgeladen werden?
Zwischenprüfung = Nein
Stufenabschlussprüfung (Bauberufe) = Nein
Abschlussprüfung Teil 1 = Ja
Abschlussprüfung Teil 2 = Ja
Abschlussprüfung = Ja
Bis wann muss das Berichtsheft hochgeladen werden?
Das Berichtsheft ist gemeinsam mit der Online-Anmeldung bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Prüfung über das Bildungsportal Online (BBO) hochzuladen.
Muss das Berichtsheft zum Zeitpunkt des Uploads aktuell sein?
Ja. Auch nach dem Upload bei der IHK ist das Berichtsheft bis zum letzten Tag der Ausbildung regelmäßig weiterzuführen. Ein weiterer Upload in das Bildungsportal ist nicht erforderlich, aber die Dokumentation muss intern fortgesetzt werden.
Muss das Berichtsheft zur mündlichen Prüfung/Fachgespräch/praktischen Prüfung mitgenommen werden?
Nein, außer bei folgenden Ausbildungsberufen: Verkäufer /-in, Kaufmann /-frau im Einzelhandel und Floristen.
Warum ist das Berichtsheft so wichtig?
Das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Zudem sind Auszubildende nach § 13 Satz 1 Nr. 7 BBiG verpflichtet, ein Berichtsheft zu führen. Ausbildende haben gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG die Pflicht, diese regelmäßig zu überprüfen.
Wer prüft die Berichtshefte?
Die IHK Schwaben kontrolliert im Rahmen der Anmeldung zur Abschlussprüfung den ordnungsgemäßen und fristgerechten Upload der Berichtshefte. Zudem werden stichprobenartige inhaltliche Prüfungen durchgeführt.
Was ist zu tun, wenn das Berichtsheft des Auszubildenden verloren geht und die Dokumentationen der letzten Jahre nicht rekonstruierbar sind?
In einem solchen Fall fordern wir vom Ausbilder eine schriftliche Bestätigung an, dass der Auszubildende [Name] seit dem [Datum, z. B. 01.09.2025] das Berichtsheft ordnungsgemäß und regelmäßig geführt hat. Diese Bestätigung muss vom Ausbilder eigenhändig unterschrieben sein und im BBO hochgeladen werden. In diesen Fällen nutzen Sie bitte die Bestätigung, die Sie unter „weitere Informationen“ auf der Homepage finden.
Was tun, wenn die Kapazität vom BBO für den Upload des Berichtsheftes nicht ausreichend ist?
In diesen Fällen nutzen Sie bitte die Bestätigung, die Sie unter „weitere Informationen“ auf der Homepage finden.
In welcher Form und Größe ist das Berichtsheft hochzuladen?
Liegt das Berichtsheft derzeit in Papierform vor, muss es gescannt oder fotografiert und als PDF hochgeladen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie den Scanner so einstellen, dass das PDF (schwarz-weiß, scannen mit max. 300 dpi, etc.) eine angemessene Dateigröße von max. 35 MB hat. Wird das Berichtsheft digital oder elektronisch geführt, dann laden Sie diese Dateien als PDF im Rahmen der Prüfungsanmeldung hoch.
Was tun, wenn mehr als eine Datei im BBO hochgeladen werden muss, bspw. eine Datei in Form der Urheberschaftserklärung und eine Datei in Form des Berichtshefts?
Idealerweise werden die Dateien per PDF-Creator zur einer Datei zusammengefügt.
Muss das Berichtsheft zur Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 (AP2) vollständig eingereicht werden, auch wenn der erste Teil bereits zur AP1 von der IHK kontrolliert wurde oder reicht es, nur den neuen Abschnitt von AP1 bis zur AP2-Anmeldung zu übermitteln?
Das Berichtsheft muss bei der Anmeldung zur AP2 vollständig eingereicht werden – inklusive des bereits zur AP1 eingereichten Abschnitts.