IHK Schwaben

Medienkaufmann/-frau Digital und Print

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 120 Minuten in folgenden Gebieten durchzuführen:
1. Arbeitsabläufe und Informationsverarbeitung,
2. Märkte und Medienprodukte, mediale Darstellungsformen und Gestaltungsgrundsätze,
3. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Produktentwicklungsprozess und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen
150 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 
60 Minuten
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 
90 Minuten

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie unter "Weitere Informationen".

Mündliche Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgesprächs anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er Aufgabenstellungen analysieren, Lösungsvorschläge erarbeiten und diese situationsbezogen präsentieren sowie kundenorientiert kommunizieren kann. Bei der Aufgabenstellung ist der betriebliche Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend ausgebildet wurde, zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist nach der Wahl der Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchstens 20 Minuten einzuräumen. Das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.

Bestehensregeln

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:
1. Produktentwicklungsprozess und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen - 40 Prozent,
2. Arbeitsorganisation und kaufmännische Steuerung und Kontrolle - 20 Prozent,
3. Wirtschafts- und Sozialkunde - 10 Prozent,
4. Fallbezogenes Fachgespräch - 30 Prozent.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich Produktentwicklungsprozess und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen, in mindestens einem der beiden schriftlichen Prüfungsbereiche Arbeitsorganisation und kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Wirtschafts- und Sozialkunde und in dem Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mehr zu diesem Thema finden Sie unter "Weitere Informationen".