IHK Schwaben

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)

Teil 1 (am Ende des zweiten Ausbildungsjahres):
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Verkauf und Werbemaßnahmen
90 Minuten
Warenwirtschaft und Kalkulation
60 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)

Teil 2 (am Ende der Ausbildung):
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Geschäftsprozesse im Einzelhandel
120 Minuten

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie unter "Weitere Informationen".

Mündliche/Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben ein Fachgespräch führen. Eine der festgelegten Wahlqualifikationseinheiten ist Grundlage für die Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss. Der Prüfling soll die ausgewählte Aufgabe bearbeiten und einen Lösungsweg entwickeln. Dafür ist ihm eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen. Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung des Lösungsweges durch den Prüfling eingeleitet. Weiterer Inhalt des fallbezogenen Fachgesprächs ist der im Betrieb vermittelte und im Ausbildungsnachweis dokumentierte Warenbereich. Bei Aufgaben zu den Wahlqualifikationseinheiten
  1. Beratung von Kunden in komplexen Situationen,
  2. Beschaffung von Waren,
  3. Warenbestandssteuerung
  4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  5. Marketingmaßnahmen
  6. Onlinehandel
  7. Mitarbeiterführung und -Entwicklung und
  8. Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit
soll der Prüfling zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln und betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusammenhängen lösen kann und über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten sowie über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt.
Drei der Wahlqualifikationseinheiten sind im Ausbildungsvertrag auszuweisen, darunter mindestens eine aus den Nummern 1 bis 3.
Bei Aufgaben zu der Wahlqualifikationseinheit
8. Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit
soll der Prüfling zeigen, dass er Risiken und Chancen einer Existenzgründung einschätzen, die Marktsituation beurteilen und unternehmerische Entscheidungen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusammenhängen vorbereiten kann und über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten sowie über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen; das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 35 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 65 Prozent gewichtet. Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. Verkauf und Werbemaßnahmen 15 Prozent,
2. Warenwirtschaft und Kalkulation 10 Prozent,
3. Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent,
4. Geschäftsprozesse im Einzelhandel 25 Prozent,
5. Fachgespräch in der Wahlqualifikation 40 Prozent.
Zeitraum:  
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
2. im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel mit mindestens „ausreichend“ und
3. im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“
bewertet worden sind.
Mehr zu diesem Thema finden Sie unter "Weitere Informationen".