IHK Schwaben

Informationen gestreckten Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel

Am 24. März 2009 trat die Erprobungsverordnung zur gestreckten Abschlussprüfung im o. g. Ausbildungsberuf in Kraft. Anbei erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Was bedeutet gestreckte Abschlussprüfung?

Die Abschlussprüfung besteht aus den zeitlich auseinander fallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres und ersetzt die bisherige Zwischenprüfung.
Der Teil 2 findet wie bisher am Ende des dritten Ausbildungsjahres statt.
Lediglich bei um ein Jahr verkürzten Ausbildungsverhältnissen findet die Abschlussprüfung Teil 1 schon zum Ende des ersten Ausbildungsjahres statt.

Wie sieht die Struktur der gestreckten Abschlussprüfung aus?

schriftliche Prüfungsbereiche mündliche Prüfungsbereiche
Abschlussprüfung Teil I
  • Verkauf und Marketing (90 Min. - ungebunden)
  • Warenwirtschaft und Rechungswesen (60 Min. – gebunden)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Min. – gebunden)
Abschlussprüfung Teil II
  • Geschäftsprozesse im Einzelhandel (105 Min. – ungebunden)
  • Fallbezogenes Fachgespräch
Die schriftlichen Prüfungsbereiche des Teil 1 sind identisch mit den schriftlichen Prüfungsbereichen der Verkäufer. Die Verkäufer durchlaufen darüber hinaus noch das Fallbezogene Fachgespräch als mündlichen Prüfungsbereich.

Wie sind die einzelnen Prüfungsteile und -bereiche gewichtet?

Abschlussprüfung Teil I Abschlussprüfung Teil II
Verkauf und Marketing 15% Geschäftsprozesse im Einzelhandel 25%
Warenwirtschaft und Rechnungswesen 10%
Wirtschafts- und Sozialkunde 10% Fallbezogene Fachgespräch 40%
35% 65%

Wann ist die Prüfung bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  • im Gesamtergebnis von der Abschlussprüfung (Teil I mit Teil II)
  • im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel und
  • im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch
jeweils mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden.

Zu welchen Zeiten werden die beiden Prüfungsteile geprüft?

Teil I und Teil II finden jedes Jahr im Sommer sowie im Winter statt.

Wann finden die ersten Prüfungen nach der neuen Verordnung statt?

Die erste Abschlussprüfung Teil I wird am 24.11.2009 stattfinden. Die erste Abschlussprüfung Teil II findet am 11. Mai 2010 statt. Zu diesem Termin wird auch die zweite Abschlussprüfung Teil I stattfinden.
Damit können Kaufleute im Einzelhandel,
  • die zuvor Verkäufer/-in gelernt haben,
  • deren bisherige Ausbildungszeit angerechnet wurde,
  • die seit dem 01.09.2009 ihre Ausbildung weiterführen
  • die somit im Sommer 2010 ihre Abschlussprüfung ablegen werden und
  • die mit ihrem Ausbildungsbetrieb vertraglich vereinbart haben, das bestehende Ausbildungsverhältnis zum/zur Kaufmann/- frau im Einzelhandel nach der neuen Ausbildungsordnung weiterzuführen
bereits im November 2009 ihr Abschlussprüfung Teil 1 ablegen.

Was geschieht, wenn ein/e Prüfungsteilnehmer/-in am Tag der Abschlussprüfung Teil I krank oder anderweitig entschuldigt abwesend ist?

In diesem Fall kann die Prüfung zum nächsten Prüfungstermin (nach ca. ½ Jahr) nachgeholt werden.

Wie erfolgt die Anrechnung bei Fortführung der Ausbildung vom Verkäufer/ von der Verkäufer/-in zum/zur Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel?

Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin kann im Ausbildungsberuf „Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel“ nach den Vorschriften für das dritte Ausbildungsjahr fortgesetzt werden. Bei der Fortsetzung gelten die in der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Verkäufer/Verkäuferin“ erzielten Leistungen in den Prüfungsbereichen „Verkauf und Marketing“, „Warenwirtschaft und Rechnungswesen“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ als Teil 1 der Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf „Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel“.

Ab wann und für wen gilt die neue Ausbildungsordnung?

Berufsausbildungsverhältnisse, die ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der neuen Ausbildungsordnung im Bundesgesetzblatt beginnen, werden automatisch nach den neuen Prüfungsbestimmungen geprüft.
Bei Ausbildungsverhältnissen, die vor dem offiziellen Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung abgeschlossen wurden und bei denen die Auszubildenden noch nicht an der Zwischenprüfung der Kaufleute im Einzelhandel teilgenommen haben, können nach den Vorschriften der neuen Ausbildungsordnung fortgesetzt werden. In diesem Fall müssen Ausbildende und Auszubildende dies vertraglich vereinbaren und diese Vereinbarung umgehend der IHK Schwaben mitteilen.

Was ändert sich für die Ausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin?

Die Ausbildungsordnung betrifft nur die Ausbildung im Beruf Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel. Bei der Ausbildung im Beruf Verkäufer/-in gibt es keine Änderungen. Hier ist die Zwischenprüfung in der bisherigen Form abzulegen.
Da die Kaufleute im Einzelhandel keine Zwischenprüfung mehr ablegen, ist es für diese Berufsgruppe nicht mehr problemlos möglich, nach dem zweiten Ausbildungsjahr die Ausbildung abzubrechen bzw. den Ausbildungsvertrag auf „Verkäufer/-in“ umzustellen, um dann die Abschlussprüfung zum/zur Verkäufer/-in abzulegen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für die Verkäufer nach wie vor Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung!
Wer also die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel abbricht, mit dem Wunsch trotzdem die Prüfung zum/zur Verkäufer/-in abzulegen, muss entsprechend zuvor die Zwischenprüfung ablegen. Damit verlängert sich die Ausbildungszeit auf zweieinhalb Jahre.

Müssen die Betriebe ihre Auszubildenden gem. § 10 JArbSchG am Tag vor der Abschlussprüfung Teil 1 auch freistellen?

Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 JArbSchG hat der Arbeitgeber den Jugendlichen an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar voran geht, freizustellen. Da es sich bei der Abschlussprüfung Teil 1 um eine schriftliche Abschlussprüfung handelt, muss demnach auch für diesen Prüfungsteil die Freistellung erfolgen. Unterliegen die Prüfungsteilnehmer auch zur Abschlussprüfung Teil 2 dem JArbSchG, müssen die Jugendlichen am Tag, der der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 unmittelbar voran geht, erneut freigestellt werden.

Wo erhalte ich die aktuelle Ausbildungsverordnung?

erhältlich über die IHK-Schwaben oder direkt beim W.Bertelsmann Verlag KG, Postfach 10 20, 33520 Bielefeld

Wo erhalte ich Informationen über die Inhalte der schriftlichen Prüfungsbereiche?

Die Inhalte der schriftlichen Prüfungsbereiche sind in Stoffkatalogen zusammengefasst. Diese können beim U-FormVerlag bezogen werden: