kaufmännische Ausbildungsprüfungen

Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement

Der Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel wurde zum 1. August 2020 neu geordnet und nennt sich nun Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement. 

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1

Teil 1 (nach ca. 1 ½ Jahren, im Frühjahr zum Termin der kfm. Zwischenprüfung)
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Prüfungsform
Gewichtung
Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen
90 Minuten
Schriftliche Prüfung
ca. 70 % ungebundene Aufgaben und ca. 30 % gebundene Aufgaben
25%

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2

Teil 2 (am Ende der Ausbildung)
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Prüfungsform
Gewichtung
Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften (bzw. wenn Fachrichtung Außenhandel dann von Außenhandelsgeschäften)
120 Minuten
Schriftliche Prüfung 
Ungebundene Aufgaben
30 %
Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
60 Minuten
Schriftliche Prüfung
Gebundene und ungebundene Aufgaben (maschinell auswertbar)
15 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten
Schriftliche Prüfung
Gebundene und ungebundene Aufgaben (maschinell auswertbar)
10 %
Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel (bzw. wenn Fachrichtung Außenhandel dann Fachaufgabe im Außenhandel)          
 
30 Minuten  
Fallbezogenes Fachgespräch
20 %

Mündliche Abschlussprüfung

Im Prüfungsbereich Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe hat der Prüfling nachzuweisen, dass er
  • Berufstypische Aufgabenstellungen erfassen,
  • Probleme und Vorgehensweisen erörtern,
  • Lösungswege entwickeln und begründen (gilt für die Fachrichtung Großhandel),
  • Lösungswege unter Anwendung internationaler Berufskompetenz entwickeln und begründen (gilt für die Fachrichtung Außenhandel),
  • Geschäftsgespräche kunden-, service- und prozessorientiert führen und auswerten und dabei Waren-, Dienstleistungs- und Fachkenntnisse einbeziehen und
  • Praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer sowie unter Beachtung rechtlicher Zusammenhänge planen, durchführen, steuern und auswerten kann.
Es ist eine der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
  1. Verkauf und Distribution
  2. Warensortiment und Marketing und
  3. Einkauf und Beschaffungslogistik.
Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Das fallbezogene Fachgespräch dauert 30 Minuten. Grundlage für das Fachgespräch ist eine praxisbezogene Fachaufgabe. Der Ausbildungsbetrieb teilt der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung mit, ob die Durchführung nach der klassischen Variante oder der Report-Variante gewählt wird.

Klassische Variante

Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben zu bearbeiten, die
  1. ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt werden und
  2. aus zwei unterschiedlichen Gebieten stammen müssen.
Der Prüfling wählt aus, welche praxisbezogene Fachaufgabe er bearbeitet. Die Bearbeitungszeit findet unmittelbar vor dem fallbezogenen Fachgespräch statt. Für die Bearbeitung ist dem Prüfling zusätzlich eine Bearbeitungszeit von 15 Minuten einzuräumen.

Report-Variante

Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling im Ausbildungsbetrieb eigenständig zwei praxisbezogene Fachaufgaben zu bearbeiten, die 
  1. der Ausbildungsbetrieb festgelegt hat und
  2. aus zwei unterschiedlichen Gebieten stammen müssen.
Zu jeder der beiden praxisbezogenen Fachaufgaben hat der Prüfling einen Report zu erstellen. In dem Report hat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis zu beschreiben und den Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, zu reflektieren. Der Report darf jeweils höchstens drei Seiten umfassen. Spätestens am ersten Tag von Teil 2 der Abschlussprüfung sind dem Prüfungsausschuss die beiden Reporte zuzuleiten sowie eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Prüfling die Fachaufgabe eigenständig durchgeführt hat. Aus den beiden Fachaufgaben wählt der Prüfungsausschuss für das Fachgespräch eines aus und teilt sie dem Prüfling mit.

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie unter „Weitere Informationen“

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen (auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung) wie folgt bewertet worden sind: 
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend"
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens "ausreichend"
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens “ausreichend” und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit "ungenügend"