Technische Ausbildungsprüfungen

Fachinformatiker/-in

Zum 1. August 2020 ist eine Änderungsverordnung der dreijährigen industriellen IT-Berufe in Kraft getreten. Dabei wurden unter anderem neue Fachrichtungen und Einsatzgebiete eingeführt. Des Weiteren gibt es künftig für alle Berufe in der IT-Familie sogenannte gestreckte Prüfungen.

  • Fachrichtung Anwendungsentwicklung
    Das Konzipieren und Realisieren kundenspezifischer Softwareanwendungen wird auch weiterhin der Schwerpunkt sein.
    Der Qualifikationskatalog wurde an die aktuellen Anforderungen an das Berufsbild angepasst.
  • Fachrichtung Systemintegration
    Die Konzeption und Realisierung von komplexen Systemen der IT-Technik und die Integration von Softwarekomponenten, das Installieren und Konfigurieren vernetzter IT-Systeme sowie die Inbetriebnahme und Wartung von IT-Systemen werden weiterhin Schwerpunkte bleiben.
    Auch hier wurde der Qualifikationskatalog an die aktuellen Anforderungen an das Berufsbild angepasst.
  • Fachrichtung Digitale Vernetzung (NEU)
    Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung „Digitale Vernetzung“ arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und Cyber-Physischen-Systemen. Sie vernetzen und optimieren Systeme und Anwendungen auf IT-Ebene. Sie sichern Daten gegen unerlaubte Zugriffe und vermeiden/beheben Systemausfälle.
  • Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse (NEU)
    Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung „Daten- und Prozessanalyse“ entwickeln, auf der Basis der Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten, IT-technische Lösungen für zunehmend von Daten angetriebenen digitalen Produktions- und Geschäftsprozessen.

Abschlussprüfung Teil 1 (AP1)

1.1 Prüfungstermin

Für die neugeordneten IT-Berufe werden erstmals für Teil 1 der schriftlichen Abschlussprüfungen im Herbst 2021 am 29. September 2021 bundeseinheitliche Aufgabensätze bereitgestellt. Es werden jeweils zum Frühjahrs- und Herbsttermin neue Aufgabensätze für Teil 1 vorgelegt. Die Teil-1-Prüfungen finden zum Termin der bisherigen Zwischenprüfung im ersten Block statt. Prüfungsbeginn ist (wie bisher) jeweils um 08:00 Uhr.

1.2 Prüfungszeit, Prüfungsverfahren und Aufgabenformen

Für Teil 1 der schriftlichen Abschlussprüfungen schreiben die Ausbildungsordnungen eine Prüfungszeit von 90 Minuten im Prüfungsbereich „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“ vor. Dieser Prüfungsbereich wird ausschließlich mit offenen/ungebundenen Prüfungsaufgaben geprüft. Es werden keine Wahl- oder Abwahlaufgaben enthalten sein.

1.3 Handlungsorientierte Aufgabenstellung

Die Aufgabensätze enthalten handlungsorientierte Aufgaben, die praxisorientiert, situativ und adressatenorientiert formuliert sind. Es handelt sich überwiegend um Verständnisaufgaben. Ferner sind die Aufgaben häufig mit Unterlagen (Belege, Abbildungen etc.) aus der Praxis angereichert, die zur Lösung herangezogen werden müssen. Es kann sich sowohl um handlungsorientierte Situations-Einzel-Frage-Aufgaben als auch um so genannte Situations-Mehrfach-Frage-Aufgaben handeln, bei denen einer Situationsvorgabe mehrere dazugehörige Aufgaben folgen.

1.4 Prüfungsinhalte

Gemäß § 8 der Ausbildungsordnung erstreckt sich Teil 1 der schriftlichen Abschlussprüfungen auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 sowie den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Teil 1 der schriftlichen Abschlussprüfungen wird mit in allen IT-Berufen identischen Prüfungsaufgaben geprüft!

1.5 Prüfungskatalog

Ein Prüfungskatalog für die Teile 1 und 2 der schriftlichen Abschlussprüfungen kann beim U-Form-Verlag bestellt werden.

1.6 Gewichtung

Die AP1 „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“ wird schriftlich abgelegt, dauert 90 Minuten und zählt zu 20% in die Abschlussnote.

Abschlussprüfung Teil 2 (AP2)

2.1 Prüfungstermin

Für die neugeordneten IT-Berufe werden erstmals für Teil 2 der schriftlichen Abschlussprüfungen im Winter 2021/2022 am 24. November 2021 bundeseinheitliche Aufgabensätze bereitgestellt. Es werden jeweils zum Sommer- und Wintertermin neue Aufgabensätze für Teil 2 vorgelegt. Die Teil-2-Prüfungen finden zum Termin der bisherigen Abschlussprüfungen am zweiten Prüfungstag statt. Prüfungsbeginn ist (wie bisher) jeweils um 08:00 Uhr.

2.2 Prüfungszeit, Prüfungsverfahren und Aufgabenformen

Für Teil 2 der schriftlichen Abschlussprüfung schreiben die Ausbildungsordnungen eine Prüfungszeit von insgesamt 240 Minuten vor, die sich aufteilt auf jeweils 90 Minuten für die beiden fachbezogenen schriftlichen Prüfungsbereiche und 60 Minuten für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde. Die beiden fachbezogenen schriftlichen Prüfungsbereiche werden ausschließlich mit offenen/ungebundenen Prüfungsaufgaben geprüft, der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde ausschließlich mit gebundenen Prüfungsaufgaben. Es werden keine Wahl- oder Abwahlaufgaben enthalten sein.

2.3 Handlungsorientierte Aufgabenstellung

Die Aufgabensätze enthalten komplexe, handlungs-, kompetenz- und belegorientierte Aufgabenstellungen, mit denen nach Maßgabe der Ausbildungsordnung die berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist. Diese Aufgaben sind praxisorientiert, situativ und adressatenorientiert formuliert. Es handelt sich überwiegend um Verständnisaufgaben. Ferner sind die Aufgaben häufig mit Unterlagen (Belege, Abbildungen etc.) aus der Praxis angereichert, die zur Lösung herangezogen werden müssen. Es kann sich sowohl um handlungsorientierte Situations-Einzel-Frage-Aufgaben als auch um so genannte Situations-Mehrfach-Frage-Aufgaben handeln, bei denen einer Situationsvorgabe mehrere dazugehörige Aufgaben folgen.

2.4 Prüfungsinhalte

Gemäß § 10 der Ausbildungsordnungen erstreckt sich Teil 2 der Abschlussprüfung auf alle im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Gemäß § 10 Abs. 2 sollen in Teil 2 der Abschlussprüfung Inhalte, die bereits in Teil 1 geprüft wurden, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.

2.5 Prüfungskatalog

siehe oben

2.6 Prüfungsbereiche der AP2 im Überblick

Fachinformatiker Anwendungsentwicklung:
Prüfungsbereich
Gewichtung
Planen und Umsetzen eines Softwareproduktes
50 %
Planen eines Softwareproduktes
10 %
Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 %
Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareproduktes besteht die Prüfung aus zwei Teilen. Im ersten Teil führt der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durch und dokumentiert sie mit praxisbezogenen Unterlagen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 80 Stunden. Im zweiten Teil präsentiert der Prüfling seine betriebliche Projektarbeit. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Beide Teile werden 50:50 gewichtet.

Fachinformatiker Systemintegration:
Prüfungsbereich
Gewichtung
Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
50 %
Konzeption und Administration von IT-Systemen
10 %
Analyse und Entwicklung von Netzwerken
10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 %
Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. Im ersten Teil führt der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durch und dokumentiert sie mit praxisbezogenen Unterlagen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden. Im zweiten Teil präsentiert der Prüfling seine betriebliche Projektarbeit. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Beide Teile werden 50:50 gewichtet.

Fachinformatiker Daten- und Prozessanalyse:
Prüfungsbereich
Gewichtung
Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse
50 %
Durchführen einer Prozessanalyse
10 %
Sicherstellen der Datenqualität
10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 %
Im Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse besteht die Prüfung aus zwei Teilen. Im ersten Teil führt der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durch und dokumentiert sie mit praxisbezogenen Unterlagen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden. Im zweiten Teil präsentiert der Prüfling seine betriebliche Projektarbeit. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Beide Teile werden 50:50 gewichtet.

Fachinformatiker Digitale Vernetzung:
Prüfungsbereich
Gewichtung
Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung
50 %
Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
10 %
Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 %
Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung besteht die Prüfung aus zwei Teilen. Im ersten Teil führt der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durch und dokumentiert sie mit praxisbezogenen Unterlagen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden. Im zweiten Teil präsentiert der Prüfling seine betriebliche Projektarbeit. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Beide Teile werden 50:50 gewichtet.