Güterverkehr / Logistik

Mautpflicht für Lastwagen ab 3,5t

Zum 1. Juli 2024 werden auch leichtere Lastwagen ab 3,5 Tonnen mautpflichtig - bisher greift die Regelung ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. 
Neben Möglichkeiten von Ausnahmen (z. B. für Handwerker) hat sich die Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse geändert: Bisher war das zulässige Gesamtgewicht (zGG) entscheidend. Seit dem 1. Dezember 2023 ist die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ausschlaggebend; diese Angabe finden Sie im Fahrzeugschein-Feld F.1.
Überprüfen Sie bitte also zu aller erst einmal dieses Feld im Fahrzeugschein – auch ein Anhängerbetrieb ändert übrigens nichts an der Mautpflicht, denn Fahrzeugkombinationen sind nur dann mautpflichtig, wenn das Motorfahrzeug eine tzGm von mehr als 3,5 Tonnen hat.
Im Gesetz wurde fixiert, dass es Ausnahmen für Handwerksbetriebe (von 3,5 t – 7,5 t) geben wird. Inzwischen liegen auch Präzisierungen seitens Toll Collect vor, wann man sich auf diese Ausnahme berufen kann.
Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und
  • Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
  • handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.
Bei Mautkontrollen ist nachzuweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder in deutschsprachiger Übersetzung vorzulegen.
 
Die Liste aller Berufe, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen, finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.

Fallen Sie unter diese Ausnahme können Sie Ihr Unternehmen bei Toll Collect registrieren. Dies bietet den Vorteil, dass bei Mautkontrollen diese Informationen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden. Hier kommen Sie zur Registrierung.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob sie unter die Handwerkerausnahme fallen, können Sie sich in Webinaren über das Thema informieren oder sich auch direkt mit Toll Collect in Verbindung setzen.