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Nr. 240758
Merkblatt
Mitarbeiterentsendung in die Schweiz
Jedes deutsche Unternehmen, das in der Schweiz eine Montage- oder Bautätigkeit durchführen will, braucht hierfür – von wenigen Ausnahmen abgesehen – eine Aufenthaltsgenehmigung.
Die Aufenthaltsgenehmigung ist eine amtliche Bestätigung, die den deutschen Inhaber berechtigt, sich in der Schweiz aufzuhalten. Eine gesonderte Arbeitsgenehmigung wird nicht erteilt, sondern die Aufenthaltsbestimmungen umfasst – bei entsprechender Aufmachung – die Bewilligung, in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Die Bewilligung gilt im Regelfall nur für den Kanton und für eine bestimmte Arbeitskraft, für die sie ausgestellt wurde.
Bei Durchführung von Montage- oder Bautätigkeiten ist eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. bei kurzzeitigen Einsätzen von weniger als 90 Tagen im Kalenderjahr, auch bestimmte Meldepflichten zu beachten.
Insbesondere zu beachten sind die Themen: Meldevorschriften, Einhaltung des Schweizer Mindestlohns (in der Regel ist dieser deutlich höher als der deutsche Tariflohn) und umsatzsteuerliche Registrierungspflichten.