Export in die USA

Einfuhrbestimmungen

Bei der Wareneinfuhr in die USA gibt es eine Reihe von Einfuhrverboten und Beschränkungen, die es zu beachten gilt. Die Einfuhr bestimmter Warenarten kann zum Schutz der Wirtschaft und Sicherheit der USA oder zur Sicherung der Gesundheit der Verbraucher verboten oder beschränkt sein.

Zollabfertigung

In den USA kann nur der "Importer of Record" (IOR) Waren zu einem Zollverfahren anmelden. Dies kann der Eigentümer der Waren, der Käufer, ein lizenzierter Zollagent oder eine ausländische Handelsgesellschaft ohne Niederlassung in den USA sein. Ausländische Unternehmen müssen in den USA mit einer "non-resident ID number" registriert sein. Die rechtliche Vertretung übernimmt ein Zollagent. Die Einfuhrwaren müssen 15 Tage nach Ankunft gestellt und die Eingangsdokumente eingereicht werden. Die Zollbehörde verlangt eine Sicherheit für die Einfuhrabgaben. Die Anmeldung von Waren ist ein zweistufiger elektronischer Prozess (Einreichung der Eingangsdokumente und Abgabe der Zollanmeldung). Importeure, Zollagenten und Spediteure nutzen für die Anmeldung das „Automated Commercial Environment“ (ACE), ein modernes Datenbearbeitungssystem für Einfuhranmeldungen und damit verknüpfte post-entry Prozesse.

Warenbegleitpapiere

Für die Zollabfertigung werden folgende Papiere benötigt:
  • Eingangsdeklaration,
  • Zollantrag („Entry Summary“)
  • Transportnachweis
  • Bürgschaftsdokument
  • Handelsrechnung oder Proformarechnung in englischer Sprache
  • Packliste
  • ggf. weitere Dokumente, die für die Warenabfertigung benötigt werden (Ursprungszeugnis, Einfuhrlizenzen, Gesundheitszeugnisse)

Einfuhrbeschränkungen

Beschränkungen bestehen für zahlreiche Waren u.a. für Nahrungsmittel, Arzneimittel, medizinische Geräte, elektronische Geräte, chemische Produkte, Gefahrstoffe, Spielzeug und zahlreiche Konsumgüter. Für die Überwachung der Vorschriften sind unterschiedliche Bundesbehörden verantwortlich. Hierzu zählen die Food and Drug Administration (FDA) und die Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA). Die Vorschriften gelten sowohl im Inland als auch bei der Einfuhr ausländischer Waren. Werden sie nicht beachtet, ist eine Einfuhr in das Zollgebiet bzw. ein Verkauf betroffener Produkte in den USA nicht möglich.
Folgende Waren unterliegen komplexen Etikettierungs- und Zulassungsbestimmungen:
  • Für kommerzielle Lebensmittelsendungen gilt eine Voranmeldepflicht (Prior Notice). Zuständig ist die FDA. Die Voranmeldung können Exporteure elektronisch unter http://www.fda.gov/Food/GuidanceRegulation/ImportsExports/Importing/ucm2006836.htm vornehmen.
  • Kraftfahrzeuge müssen den U.S. Emissionsvorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen (zuständige Behörden: Environmental Protection Agency - EPA sowie National Highway Traffic Safety Administration - NHTSA). Die Einfuhr bzw. Umrüstungen der Kraftfahrzeuge gemäß den US-Standards muss ein bei der EPA registrierter Importeur (Independent Commercial Importer - ICI) vornehmen.
  • Für Maschinen gelten US-Arbeitsicherheitsstandards und zahlreiche technische Normen.
  • Die Einfuhr von alkoholischen Getränken kann nur ein Importeur vornehmen, der im Besitz einer Einfuhrgenehmigung (Importer´s Permit) des Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau (TTB) und als zugelassener Importeur registriert ist. Überdies sind bei alkoholischen Getränken umfangreiche Kennzeichnungspflichten zu beachten.
  • Ebenso unterliegen elektrische und elektronische Produkte in den USA Zertifizierungserfordernissen.
  • Für Textilprodukte gelten Etikettierungsvorschriften. Überdies muss anlässlich der Einfuhrabfertigung gemäß 19 CFR §102.23 ein mehrstelliger Manufacturer Identification Code ("MID Code") zur Identifikation des Originalherstellers in die USA weitergegeben werden, der sich aus Angaben zum Firmennamen und der Adresse des Herstellers zusammensetzt.
  • Arzneimittel (auch Tierarzneimittel), kosmetische Produkte, medizinische Geräte, Tierfutter und Lebensmittel unterliegen komplexen Etikettierungs- und Zulassungsbestimmungen. Zuständige Behörde ist die Food and Drug Administration (FDA). Die Vorschriften beinhaltet Titel 21 des Code of Federal Regulations (Bestimmungen der Food and Drug Administration). Die GTAI Publikation "USA - Arzneimittel - Nichttarifäre Handelshemmnisse" stellt das Zulassungsverfahren ausführlich dar.

Ettikettierungs- und Kennzeichnungsvorschriften, Verpackung

"Made in Germany" Warenmarkierung
Die US-Zollvorschriften schreiben die Markierung von Waren mit dem Ursprungsland zwingend vor. Die Kennzeichnung muss dauerhaft und gut lesbar sein. Auf diese Weise soll dem Endverbraucher in den USA das Ursprungsland des Produktes deutlich angezeigt werden.
Ursprungsbezeichnungen sind beispielsweise „Made in..“, oder „Product of..“. Wurde bspw-. ein Produkt aus Vormaterialien mehrerer Länder hergestellt, so ist das Land maßgeblich, in dem eine grundlegende Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat. Ist ein Produkt nicht vollständig in einem Land hergestellt, müssen detailliertere Angaben gemacht werden. Ansonsten gilt die Kennzeichnung als irreführend.
Mit "Made in Germany" kann nach US-Auffassung aber nicht ohne weiteres jede in Deutschland hergestellte und für den Export in die USA bestimmte Ware etikettiert werden. Um Zollstrafen in den USA zu vermeiden, sollten sich deutsche Hersteller daher genau mit den US-Warenmarkierungsvorschriften vertraut machen.

Zertifizierungen, Normen und Standards

Ausländische Hersteller und Zulieferer von Verbraucherprodukten sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte alle geltenden Regeln, Standards und Verordnungen der Verbraucherschutzbehörde „Consumer Product Safety Commission“ (CPSC) erfüllen. Dies muss durch eine Konformitätserklärung verdeutlicht werden.
Elektrisch gesteuerte Geräte und Systeme müssen gemäß den US-Normen zugelassen sein. Die Prüfung und Zertifizierung können nur von dem Bundesamt für Sicherheit und Arbeitsschutz (OSHA) akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsinstitute vornehmen. Die endgültige Entscheidung über die Inbetriebnahme obliegt immer einer lokalen Kontrollstelle.
Für Geschenksendungen gilt: Geschenke dürfen mit einem Warenwert bis zu 100 US-Dollar zoll- und steuerfrei in die USA eingeführt werden. Für alkoholische Getränke und Nahrungsmittel gelten auch bei Geschenken besondere Bestimmungen.