Lieferantenerklärung

Was ist eine Lieferantenerklärung?

Die Europäische Union/Europäische Gemeinschaft (EU/EG) hat mit einer Reihe von Staaten und Staatengruppen Präferenzabkommen geschlossen. Eine aktuelle Übersicht aller Präferenzabkommen finden Sie auf der Zollseite.
Solche Präferenzmaßnahmen stellen im zollrechtlichen Sinne eine Vorzugsbehandlung für Waren aus bestimmten Ländern dar, das heißt die Waren können zollfrei oder mit ermäßigten Zollsätzen im- oder exportiert werden. Der Ursprung dieser Waren wird mit Lieferantenerklärungen (LE) nachgewiesen.
Grundsätzlich sollte beachtet werden, dass Präferenzregeln immer nur im Verhältnis zum jeweiligen Abkommenspartner gelten, es sollte im Voraus unbedingt geprüft werden, ob überhaupt ein Abkommen besteht. Zudem sind lediglich solche Waren präferenzberechtigt, die von der jeweiligen Präferenzregelung erfasst werden und die darin festgelegten Ursprungsregeln erfüllen.