Warenursprung

Was ist der Ursprung einer Ware?

Der Begriff  „Warenursprung“ wird im Außenhandel häufig verwendet. Jede Ware hat einen Ursprung, es kann jedoch schwierig werden den Ursprung festzustellen, wenn mehrere Teile in ein Endprodukt einfließen.
Das Ursprungsrecht kennt zwei Ursprünge, den nichtpräferenziellen und den präferenziellen Ursprung.
Waren, die über einen präferenziellen Ursprung verfügen, erhalten bei der Zollabwicklung Vorteile; sie können zu einem ermäßigten Zollsatz oder zollfrei eingeführt werden.
Im Gegensatz zum präferenziellen Ursprung gilt der nichtpräferenzielle, auch handelspolitisch genannte Ursprung für alle Waren und nicht nur für bestimmte Warenkreise.
Bei der „Made In“ Angabe handelt es sich um die Herkunftsbezeichnung einer Ware. Der Empfänger der Ware verbindet damit eine bestimmte Qualität, einen bestimmten Ruf oder auch ein bestimmtes Merkmal.